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PALLADIUM

Palladium ist ein chemisches Element mit dem Elementsymbol Pd und der Ordnungszahl 46. Das seltene, silberweiße Übergangsmetall zählt zu den Platinmetallen, im Periodensystem steht es in der 5. Periode und der 10. Gruppe (früher Teil der 8. Nebengruppe) oder Nickelgruppe. Es ähnelt im chemischen Verhalten sehr dem Platin.

Verwendung

Feinverteilt ist Palladium ein exzellenter Katalysator zur Beschleunigung von chemischen Reaktionen, insbesondere Hydrierungen und Dehydrierungen (Addition und Eliminierung von Wasserstoff) sowie zum Cracken von Kohlenwasserstoffen.

Weitere Anwendungen:

Abgaskatalysatoren für Ottomotoren. (Palladium verdrängt das teurere Platin.)[15]
Schmuckwaren (vor allem in Ostasien)
Armbanduhren
Weißgold (Palladium „entfärbt“ Gold)
Platintiegel (80 % Pt, 20 % Pd)
Feinstfolien. Analog zum Blattgold kann Palladium zu 0,01 µm dünnen Folien ausgewalzt werden.
Durch heißes Palladiumblech diffundiert Wasserstoff fast ohne Widerstand, wodurch man es zum Reinigen von Wasserstoff oder Abtrennung von Wasserstoff aus Gasgemischen[16] verwenden kann. In heißem Palladium besitzt Wasserstoff ein hohes Diffusionsvermögen.
Kontaktwerkstoffe für Relais in Kommunikationsanlagen
Zahnersatz
Medizinische Instrumente
Elektrodenwerkstoffe für Brennstoffzellen und Zündkerzen (Luftfahrt)
Speichermedium für Wasserstoff, da es sehr große Mengen Wasserstoff absorbieren kann. Aus diesem Grund wurde es auch als Kathodenmaterial in den notorischen Experimenten von Fleischmann und Pons zur Kalten Fusion (und zahlreichen Nachfolgeexperimenten) verwendet.
Pd/Ni-Legierungen als Ersatz für Gold in der Elektroindustrie (z.B. bei der galvanischen Beschichtung von Kontakten)
Nanotechnologie (dient als Katalysator, um z. B. molekulare Verbindungen herzustellen)
Anlagemünzen, z.B. Palladium Maple Leaf
Federn für Füllfederhalter
p-Kontakt für galliumnitridbasierte Halbleiterbauelemente
zum Legieren des Werkstoffes Titan, als Grade 7- und Grade 11-Legierung
in GASFET-Sensoren als Gate
In der Leiterplattenbeschichtung: Der Kunststoff, teils auch nur Bohrungen (Bekeimung), wird mit Palladium beschichtet, um darauf eine Kupfer- oder Messingschicht aufzubringen.
2011 wurde ein extrem widerstandsfähiges, amorphes Material – sogenanntes Metallisches Glas – mit dem Hauptbestandteil (etwa 40 %) Palladium hergestellt, das die für diese Materialklasse typische Sprödigkeit nicht aufweist.

Palladiumpreis
Der Palladiumpreis entsteht aus dem Zusammenspiel fundamentaler Marktdaten wie Angebot von und Nachfrage nach Palladium; zudem wird er beeinflusst von Emotionen (z.B. Angst vor Inflation), Ereignissen, langfristigen Entwicklungen, Spekulationen und langfristigen Erwartungen.


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DIAMANTENANKAUF

DIAMANTENANKAUF

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DIAMANT

Diamant ist die kubische Modifikation des Kohlenstoffs und als natürlich vorkommender Feststoff ein Mineral aus der Mineralklasse der Elemente. Diamant bildet meist oktaederförmige Kristalle, oft mit gebogenen und streifigen Flächen. Weitere beobachtete Formen sind das Tetraeder, Dodekaeder und der Würfel. Die Kristalle sind transparent, farblos oder durch Verunreinigungen (z. B. Stickstoff) oder Kristallgitterdefekte grün, gelb, braun und seltener auch orange, blau, rosa, rot oder grau bis schwarz gefärbt.

Diamant ist der härteste natürliche Stoff. In der Härteskala nach Mohs hat er die Härte 10. Seine Schleifhärte nach Rosiwal (auch absolute Härte) ist 140-mal größer als die des Korunds. Die Härte des Diamanten ist allerdings in verschiedenen Kristallrichtungen unterschiedlich (Anisotropie). Dadurch ist es möglich, Diamant mit Diamant zu schleifen. In dem dazu verwendeten Diamantpulver liegen die Kristalle in jeder Orientierung vor (statistische Isotropie), damit wirken immer auch die härtesten unter ihnen auf den zu schleifenden Körper.

Diamant ist optisch isotrop mit hoher Lichtbrechung und hoher Dispersion. Er zeigt Fluoreszenz und Phosphoreszenz und ist triboelektrisch. Er verfügt über die höchste Wärmeleitfähigkeit aller bekannten Minerale.

Das Gewicht einzelner Diamanten wird traditionell in Karat angegeben, einer Einheit, die exakt 0,2 Gramm entspricht.

Verwendung als Schmuckstein
Ein Diamant hat eine sehr hohe Lichtbrechung und einen starken Glanz, gepaart mit einer auffallenden Dispersion, weshalb er bis heute vorwiegend als Schmuckstein genutzt wird. Seine Brillanz beruht auf zahllosen inneren Lichtreflexionen, die durch den sorgfältigen Schliff der einzelnen Facetten hervorgerufen werden, welche in speziell gewählten Winkelverhältnissen zueinander stehen müssen. Das Ziel ist es, einen hohen Prozentsatz des einfallenden Lichtes durch Reflexionen im Inneren des Steines wieder in Richtung des Betrachters aus dem Stein austreten zu lassen. Mittlerweile werden Schliffe und deren Wirkung auf Rechnern simuliert und die Steine auf Automaten geschliffen, um über eine exakte Ausführung optimale Ergebnisse zu erreichen. Nur ein Viertel aller Diamanten ist qualitativ als Schmuckstein geeignet. Davon erfüllt nur ein kleiner Bruchteil die Kriterien, die heute an Edelsteine gestellt werden: Ausreichende Größe, geeignete Form, hohe Reinheit, Fehlerfreiheit, Schliffgüte, Brillanzwirkung, Farbenzerstreuung, Härte, Seltenheit und je nach Wunsch Farbigkeit oder Farblosigkeit.

Im frühen Mittelalter hatte der Diamant mangels Bearbeitungsmöglichkeiten noch keinen besonderen Wert und meist wurden nur die farbigen Steine als Edelsteine bezeichnet.

Beginnend vermutlich im 14. Jahrhundert und bis zum 16. Jahrhundert wurden Diamanten mit einer glatten Spaltfläche nach unten und oben in gewölbter Form in Facetten geschliffen. Diesen Schliff nannte man Rosenschliff, spätere Varianten mit mehreren Facettenebenen die „Antwerpener Rose“. Diese Diamanten wurden dann zur Erhöhung der Reflexion in Silber über einer folierten Vertiefung gefasst, die poliert war und manchmal ebenfalls Abdrücke der Facetten des Rosenschliffes hatte.

Mit Erfindung besserer Schleifscheiben im 17. Jahrhundert konnte man Diamanten mit spitzem Unterteil schleifen, die erstmals durch Totalreflexion von oben einfallendes Licht wieder zum Betrachter zurück reflektieren konnten. Solche Diamanten wurden dann unten offen gefasst und viele Diamantrosen sollen dann auch umgeschliffen worden sein. Diese Schlifform zeigte, wie die unten folierten Diamantrosen eine gute Brillanz und das Feuer (Dispersion) des Diamanten. Bis zum 19. Jahrhundert bestand die Bearbeitung nur in zwei Techniken, dem Spalten entlang der Spaltebenen (Oktaederflächen) und dem schleifen/polieren. Durch die Erfindung des Sägens konnten Diamanten im modernen Schliff und mit geringerem Verarbeitungsverlust entwickelt werden. Der moderne Schliff entstand so im 20. Jahrhundert, mit einer deutlich höheren Lichtausbeute die das Feuer (Dispersion) in den Hintergrund drängt.

Seit den 1980er Jahren werden Diamanten unter anderem mit Lasern bearbeitet, um dunkle Einschlüsse zu entfernen und Steine zu kennzeichnen. Die Eigenfarbe von Diamant lässt sich nicht so einfach wie bei anderen Schmucksteinen beeinflussen. Unansehnliche Steine gibt man zur Farbveränderung seit den 1960er Jahren in Kernreaktoren zur Bestrahlung. Das Resultat sind dauerhafte Farbveränderungen. Schmutzig graue, weiße und gelbliche Steine erhalten ein leuchtendes Blau oder Grün. Daran kann sich noch eine Wärmebehandlung anschließen, wobei die durch Strahlung erzeugten Kristallveränderungen zum Teil wieder „ausheilen“ und als weitere Farbveränderung sichtbar werden. Die Resultate sind nicht immer eindeutig vorhersehbar.
Diamantbestimmung

Kriterien zur Erkennung eines Diamanten sind u. a. seine Dichte, Härte, Wärmeleitfähigkeit, Glanz, Lichtstreuung oder Dispersion, Lichtbrechung oder Refraktion sowie Art und Ausbildung vorhandener Einschlüsse.

Ein weiteres wichtiges Unterscheidungsinstrument zwischen naturfarbenen und künstlich gefärbten Diamanten liegt in der Absorptions-Spektroskopie. Diamanten kommen in verschiedenen Farben und Schattierungen vor, unter anderem Gelb, Braun, Rot und Blau. Die Farben beruhen hauptsächlich auf Einbau von Fremdelementen (z. B. Stickstoff oder Bor) im Kohlenstoffgitter des natürlichen Diamanten.

Brillanten
Eine besonders charakteristische – und für Diamanten die mit Abstand häufigste – Schliffform ist der Brillantschliff. Seine Merkmale sind mindestens 32 Facetten und die Tafel im Oberteil, eine kreisrunde Rundiste, sowie mindestens 24 Facetten im Unterteil. Nur derartig geschliffene Diamanten dürfen als Brillanten bezeichnet werden. Zusätzliche Angaben wie echt oder ähnliche sind dabei nicht erlaubt, da irreführend. Die Bezeichnung Brillant bezieht sich stets auf Diamanten. Zwar ist es möglich – und auch nicht unüblich –, andere Edelsteine oder Imitate im Brillantschliff zu verarbeiten, diese müssen dann aber eindeutig bezeichnet sein, zum Beispiel als Zirkonia in Brillantschliff.

Bewertung von geschliffenen Diamanten
Zur Bewertung der Qualität und damit auch des Preises eines geschliffenen Diamanten werden als Kriterien die sogenannten vier C (Carat, Color, Clarity, Cut) herangezogen.

Der Preis pro Karat liegt 2010 laut dem Kimberley Process Certification Scheme zwischen 342,92 US$ (bei Diamanten aus Namibia) und 67,34 US$ (aus Russland).

Gewicht in Karat (carat weight)
Die Gewichtseinheit für Edelsteine ist das Karat, Abkürzung ct. Der Name dieser Einheit leitet sich von der arabischen bzw. griechischen Bezeichnung für die Samen des Johannisbrotbaums (lat. Ceratonia siliqua) ab. Diese wurden früher als Gewichte verwendet, da sie sehr gleichmäßig groß sind. Ein metrisches Karat entspricht exakt 0,2 Gramm.

Reinheit (clarity)
Zur Beschreibung der Reinheit werden folgende Abkürzungen und Fachbegriffe verwendet (Rangfolge), wobei sich die Kriterien auf die Begutachtung durch einen geübten Fachmann beziehen.

Farbe (colour)
Diamanten, die für das ungeübte Auge farblos zu sein scheinen, können vom Fachmann in verschiedene Farbklassen eingeteilt werden:

Hochfeines Weiß+ (River), GIA-Bezeichnung: D
Hochfeines Weiß (River), GIA-Bezeichnung: E
Feines Weiß+ (Top Wesselton), GIA-Bezeichnung: F
Feines Weiß (Top Wesselton), GIA-Bezeichnung: G
Weiß (Wesselton), GIA-Bezeichnung: H
Leicht getöntes Weiß+ (Top Crystal), GIA-Bezeichnung: I
Leicht getöntes Weiß (Top Crystal), GIA-Bezeichnung: J
Getöntes Weiß+ (Crystal), GIA-Bezeichnung: K
Getöntes Weiß (Crystal), GIA-Bezeichnung: L
Getönt 1 (Top Cape), GIA-Bezeichnung: M, N
Getönt 2 (Cape), GIA-Bezeichnung: O

Schliff (cut)
Der Schliff ist für das Feuer eines Diamanten maßgeblich. So kann der eine geradezu leblos wirken, während aus dem anderen scheinbar Funken sprühen. Nachfolgende Übersicht nach RAL 560 A5E:

Sehr gut (very good), hervorragende Brillanz, wenige oder nur geringfügige äußere Merkmale, sehr gute Proportionen
Gut (good), gute Brillanz, einige äußere Merkmale, Proportionen mit geringen Abweichungen
Mittel (medium), Brillanz gemindert. mehrere größere äußere Merkmale, Proportionen mit erheblichen Abweichungen
Gering (poor), Brillanz erheblich gemindert, große und/oder zahlreiche äußere Merkmale, Proportionen mit sehr deutlichen Abweichungen.

Fluoreszenz
Die Fluoreszenz beschreibt ein Bewertungskriterium bei geschliffenen Diamanten. Ein Diamant mit niedriger Fluoreszenz leuchtet unter UV-Licht leicht, bei höherer Fluoreszenz stark bläulich. Starke Fluoreszenzen können den Wert weißer Diamanten herabsetzen. Die Fluoreszenz eines Diamanten wird in einer Skala gemessen:

None, Keinerlei Fluoreszenz
Faint, Sehr wenig Fluoreszenz,
Medium, Mittlere Fluoreszenz
Strong, Klare Fluoreszenz
Very Strong, Sehr starke Fluoreszenz

Konflikte (conflicts)
Rohdiamanten zur Finanzierung von Bürgerkriegen (siehe Abschnitt Soziale Einflüsse) sind geächtet und treten zunehmend als „fünftes C“ in das Bewusstsein der Bevölkerung. Rohdiamanten ohne Herkunftsangabe und Kimberly-Zertifikat werden von Händlern weitgehend geächtet. Für geschliffene Diamanten gibt es in der Regel keinen Herkunftsnachweis.

Fancy Diamonds
Der Name Fancy Diamonds (englisch fancy „schick“), auch kurz Fancys genannt, bezeichnet farbige Diamanten. Zwar sind die meisten Diamanten farbig, viele sind jedoch unattraktiv; so kann die Eigenfarbe des Diamanten von allen Tönungen im Bereich Grau, Gelb, Grün, Braun dominiert werden; gelegentlich wechselt sie auch innerhalb eines Steines. Reine intensive Farben sind selten und wertvoll; entsprechend werden bessere Preise dafür bezahlt, die zum Teil beträchtlich über dem Standard für farblose Diamanten liegen können. So werden pinkfarbene Diamanten um den Faktor 50 höher bewertet als weiße. Statistisch gesehen ist bei 100.000 Diamanten durchschnittlich nur ein „Fancy“-Diamant dabei. Gelb- und Brauntöne, die mehr als 80 Prozent aller farbigen Diamanten ausmachen, sind im engeren Sinne keine Fancys. Kanariengelb oder Cognacgoldbraun sind hingegen Fancy-Farben. Eine große Sammlung farbiger Diamanten ist die Aurora Collection.

Ein Diamant kann durch radioaktive Bestrahlung seine Farbe verändern. Nach einer künstlichen Bestrahlung folgt oft eine Temperaturbehandlung, die die Farbe ebenfalls beeinflusst. Bei künstlich bestrahlten Diamanten muss die Farbbehandlung im Zertifikat angegeben werden, da sie deutlich geringwertiger sind.

Die Farbbezeichnungen werden zu Verkaufszwecken gewählt: Goldorange, Lemon, Schoko, Noir/Black, Electric-Blue. Die erste große Fancy-Quelle wurde 1867 in Südafrika gefunden. Seit den 1980ern ist die Argyle Mine in Australien die wichtigste Fundstätte für pinkfarbene bis rote Fancy-Diamanten.

Man unterscheidet sieben Fancy-Farben, neben denen noch viele weitere Zwischenfarben wie zum Beispiel Gold, Grau oder Gelbgrün existieren. Für die Färbung ist je ein anderer Stoff verantwortlich:
Der Blaue Wittelsbacher
Kopie des Tiffany-Diamanten.
Kopie des Grünen Dresden.

Kanariengelb: Für die Gelbtöne ist Stickstoff verantwortlich. Je größer der Stickstoffgehalt, desto intensiver der Gelb- oder auch Grünton. Der berühmteste und wahrscheinlich größte gelbe Diamant ist der Tiffany-Diamant von 128,51 Karat, sein Rohgewicht betrug 287,42 Karat. Gelb ist nach Weiß und zusammen mit Braun die häufigste Farbe von Diamanten. Ein weiterer berühmter gelber Diamant ist der Golden Jubilee.
Braun: Für die Brauntöne sind Defekte im Kristallgitter verantwortlich. Der größte braune geschliffene Diamant ist der Earth Star mit 111,6 Karat. Der größte je gefundene braune Diamant ist wahrscheinlich der Lesotho Brown mit 601 Karat.
Blau: Das Element Bor ist für die blaue Färbung von Diamanten verantwortlich. Der größte und berühmteste blaue Diamant ist der angeblich verfluchte Hope-Diamant, der ungeschliffen 112,5 Karat wog und in geschliffenem Zustand heute 45,52 Karat wiegt. Aus der Sammlung Rachel Lambert Mellon wurde 2014 von Sotheby’s in New York ein tropfenförmiger blauer Diamant mit „nur“ 9,75 Karat (1,95 Gramm) für 32,6 Millionen Dollar (26,3 Millionen Euro) versteigert, es ist damit der bisher höchste Karatwert für einen Diamant in Höhe von 3,35 Millionen Dollar erzielt worden.
Grün: Der bekannteste und vielleicht auch größte Diamant dieser Farbe ist der Dresdner Grüne Diamant mit einem Gewicht von 41,0 Karat (ungeschliffen 119,5 Karat) (ausgestellt im Grünen Gewölbe). Grüne Diamanten sind sehr selten. Die grüne Farbe kann von Strahlungsdefekten verursacht werden.
Rot: Vermutlich sind Kristalldefekte verantwortlich für diese Färbung. Der größte je gefundene rote Diamant ist der australische Red Diamond mit einem Rohgewicht von 35 Karat. Der größte geschliffene rote Diamant ist der ebenfalls australische Red Shield mit 5,11 Karat. Reine rote Diamanten sind die seltensten unter allen Diamanten. 90 Prozent der roten Diamanten stammen von der Argyle Mine in Australien. Von den purpurnen Diamanten existieren nur zehn Exemplare, wovon der größte 3 Karat wiegt. Alle kamen ebenfalls aus der Argyle Mine. Rote Diamanten sind die teuersten aller Diamanten.
Pink oder Rosa: Oft werden pinkfarbene Diamanten zu den roten Diamanten gezählt. Auch hier sind Kristallunreinheiten für die Farbe verantwortlich. Der größte Rohdiamant dieser Farbe ist der Darya-i-Nur mit einem Gewicht von 182 Karat und einer Größe von 41,40 × 29,50 × 12,15 mm,[23] der größte geschliffene Diamant der Steinmetz Pink, nunmehr Pink Star mit 59,6 Karat, der am 13. November 2013 in Genf zur Versteigerung kam und den bisher höchsten Preis (52 Millionen Pfund Sterling) für einen Stein erzielte. Der Stein wurde nach dem Kauf in The Pink Dream umbenannt. Im Februar 2014 teilte Sotheby’s in Genf mit, dass der Erwerber, der Steinschneider Isaac Wolf den Kaufpreis nicht aufbringen könne. Aufgrund der Vereinbarungen mit dem Einlieferer musste das Auktionshaus den Stein für ca. 72 Millionen US-Dollar in Eigenbesitz nehmen. Von den 66 größten Diamanten ist nur einer rosa gefärbt.
Orange Ein seltener orangefarbener Diamant mit 14,82 Karat aus dem Besitz des Gemological Institute of America erzielte bei seiner Versteigerung am 12. November 2013 in Genf bei Christie’s eine Rekordsumme von 35,5 Millionen Dollar. Für die orange Färbung ist wie bei den gelben Diamanten Stickstoff verantwortlich.

Schwarze Diamanten
Schwarze Diamanten sind in den 1990er-Jahren als Modeschmuck beliebt geworden. Neben dem seltenen, natürlich vorkommenden Carbonado, der wahrscheinlich durch Meteoriten auf die Erde gekommen ist und härter ist als Diamant, gibt es natürliche, schwarze Diamanten. Der bekannteste ist der 67,5 Karat schwere Schwarze Orlov. Heute werden schwarze Diamanten häufig aus (minderwertigen) hellen Exemplaren durch intensive Neutronenbestrahlung erzeugt und als Schmucksteine angeboten.


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Silberbesteck Ankauf in Leverkusen

SILBERBESTECK ANKAUF IN LEVERKUSEN

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Silber ist ein chemisches Element mit dem Elementsymbol Ag und der Ordnungszahl 47. Es zählt zu den Übergangsmetallen. Im Periodensystem steht es in der 5. Periode und der 1. Nebengruppe (Gruppe 11) oder Kupfergruppe. Das Elementsymbol Ag leitet sich vom lateinischen Wort argentum für „Silber“ ab. Silber gehört zu den Edelmetallen.

Es ist ein weiches, gut verformbares (duktiles) Schwermetall mit der höchsten elektrischen Leitfähigkeit aller Elemente und der höchsten thermischen Leitfähigkeit aller Metalle. Lediglich Supraflüssigkeiten und ungestörte kristalline Ausprägungen des Kohlenstoffs (Diamant, Graphen und graphennaher Graphit, Kohlenstoffnanoröhren) und des Bornitrids weisen eine bessere thermische Leitfähigkeit auf.

Verwendung

Silberpreis

Der Preis des Silbers wird auf dem offenen Markt bestimmt. Das geschieht seit dem 17. Jahrhundert am London Bullion Market. Die Einführung des Silberfixings 1897 in London markiert den Beginn der Marktstruktur. 1987 wurde die London Bullion Market Association (LBMA) gegründet. Drei LBMA-Mitglieder nehmen am Silberfixing an jedem Arbeitstag unter Vorsitz der Bank of Nova Scotia – ScotiaMocatta teil. Weitere Mitglieder des Silberfixings sind die Deutsche Bank AG London und HSBC Bank USA NA London Branch.

In den 1970er Jahren führte die Silberspekulation der Brüder Hunt zu einem Rekordstand beim Silberpreis. Diese kauften im Zusammenspiel mit vermögenden Geschäftsleuten aus Saudi-Arabien riesige Mengen an Silber sowie Silberkontrakten an den Warenterminbörsen und versuchten, den Silbermarkt zu beherrschen. Am 18. Januar 1980 wurde beim Silberfixing am London Bullion Market ein Rekordstand von 49,45 US-Dollar pro Feinunze ermittelt. Den nächsten Rekord erreichte der Silberpreis erst über 31 Jahre später, am 25. April 2011, als die Feinunze Silber in Hong Kong mit 49,80 US-Dollar gehandelt wurde. Dem Inflationsrechner des United States Department of Labor zufolge entsprechen 49,45 US-Dollar von 1980 im Jahr 2011 einer Summe von 134,99 US-Dollar. Daher dürfte es noch lange dauern bis der Preis von 1980 unter Berücksichtigung der Inflation überschritten wird.

Für den standardisierten Silberhandel an Rohstoffbörsen wurde „XAG“ als eigenes Währungskürzel nach ISO 4217 vergeben. Es bezeichnet den Preis einer Feinunze Silber (31,1 Gramm).

Währung und Wertanlage
Silberschatz aus Pompeji, Italien, 79 n. Chr. Vorne, von links: Patera (römische Opferschale), Schöpflöffel für Wein (Simpulum), Patera, Spiegel. Im Hintergrund zwei Krüge und Schalen.
Spiegel aus massivem Silber, Fundstück aus Pompeji, Italien, 79 n. Chr.

Die früher wichtigste Verwendung war die Herstellung von Silbermünzen als Zahlungsmittel. Für Münzen wurde in der Antike und im Mittelalter nur Silber, Gold und Kupfer bzw. Bronze verwendet. Der Münzwert entsprach weitgehend dem Metallwert (Kurantmünze). In Deutschland waren bis 1871 Silbermünzen (Taler) vorherrschend, die Währung war durch Silber gedeckt (Silberstandard). Nach 1871 wurde der Silber- durch den Goldstandard abgelöst. Der Grund für die Verwendung dieser Edelmetalle waren die hohe Wertspeicherung (Seltenheit) und Wertbeständigkeit von Silber und Gold. Erst in moderner Zeit werden Münzen auch aus anderen Metallen, wie Eisen, Nickel oder Zink hergestellt, deren Metallwert aber geringer ist und nicht dem aufgeprägten Wert entspricht (Scheidemünze). Silber wird als Münzmetall heute meist nur noch für Gedenk- und Sondermünzen verwendet.

Besonders in Zeiten von Wirtschaftskrisen – wie z. B. ab 2007 – hat sich neben Gold auch das Edelmetall Silber durch seine Kurs- und Wertstabilität als eine der wichtigsten Anlageform in verschiedensten Ausprägungen wie z. B. Silberbarren, Silberschmuck oder Silbermünzen erwiesen.

Kein genehmigungspflichtiges Gewerbe
Wer den Ankauf von Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen betreiben möchte, muss dieses Gewerbe bei der zuständigen Behörde anmelden. Der Goldankauf ist aber kein genehmigungspflichtiges Gewerbe. Das heißt, dass der Gewerbetreibende der Behörde lediglich anzeigt, dass er dieses Gewerbe betreibt bzw. betreiben möchte. Goldankauf ist allerdings ein überwachungsbedürftiges Gewerbe.

Überwachungsbedürftiges Gewerbe – § 38 GewO
Der An- und Verkauf von Edelmetallen, edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen gehören zu den überwachungsbedürftigen Gewerben. Das bedeutet, dass die zuständige Behörde nach dem Eingang der Gewerbeanmeldung oder der Gewerbeummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden überprüfen muss. Dazu muss der Gewerbetreibende ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen und vorlegen.

Verbotener Erwerb von Edelmetallen – § 147a GewO
Es ist unter anderem verboten, Edelmetalle, edelmetallhaltige Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen gewerbsmäßig von Minderjährigen zu erwerben. Wer dies vorsätzlich oder fahrlässig tut, kann für diese Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro bestraft werden.

Fahrlässige Hehlerei von Edelmetallen – § 148b GewO
Wer fahrlässig mit gestohlenen Edelmetallen, edelmetallhaltigen Legierungen oder Waren aus Edelmetall handelt, sie schmilzt, probiert oder scheidet, der kann zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft werden.

Verbot des Goldankaufs im Reisegewerbe – § 56 GewO
Der Ankauf (und Verkauf) von Edelmetallen, edelmetallhaltigen Legierungen und Waren mit Edelmetallauflagen ist im Reisegewerbe verboten. Erlaubt ist lediglich der Verkauf von Silberschmuck und Waren mit Silberauflagen bis zu einem Verkaufspreis von 40 Euro.

Kaufvertrag
Um nicht mit § 147a und § 148b der Gewerbeordnung in Konflikt zu geraten, schließen die meisten Goldankaufstellen einen Kaufvertrag mit dem Verkäufer. In diesem Vertrag werden folgende Eckdaten vertraglich vereinbart:

Name und vollständige Adresse von An- und Verkäufer
Genaue Bezeichnung der verkauften Gegenstände

Ankaufspreis
Eidesstattliche Versicherung und Besitzbescheinigung: In dieser Versicherung erklärt der Verkäufer an Eides statt, dass das zum Ankauf angebotene Material uneingeschränktes Eigentum ist, nicht aus einer strafbaren Handlung stammt und weder verpfändet noch übereignet ist. Außerdem erklärt der Anbieter seine Volljährigkeit und volle Geschäftsfähigkeit

Ausweispflicht
Nach § 147a GewO ist es verboten, von Minderjährigen gewerbsmäßig u. a. Edelmetalle (Gold, Silber, Platin und Platinbeimetalle), edelmetallhaltige Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen oder Edelsteine zu erwerben. Daraus ergibt sich eine Ausweispflicht, die in fast allen Bundesländern umgesetzt wird. Hierbei spielt z.B. in Bayern der Wert der angekauften Edelmetalle eine Rolle, obwohl der § 147a GewO hierzu keine Ausnahmen oder Wertgrenzen vorsieht.


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Silber: Silberschmuck, Silberbarren, Silbermünzen, Silbermedaillen, Industriesilber, Silbergranulat, Feinsilber, Tafelsilber, Silberbesteck, Silberdraht, Silberblech, Silberauflage.

Platin: Platinschmuck, Platinbarren, Platinmünzen, Platindraht, Platinmedaillen, Platinabfälle, Brillantschmuck.

Palladium: Palladiumschmuck, Palladiumbarren, Palladiummünzen, Palladiumzähne, Palladiumbleche, Palladiumabfälle.

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Silber ist ein chemisches Element mit dem Elementsymbol Ag und der Ordnungszahl 47. Es zählt zu den Übergangsmetallen. Im Periodensystem steht es in der 5. Periode und der 1. Nebengruppe (Gruppe 11) oder Kupfergruppe. Das Elementsymbol Ag leitet sich vom lateinischen Wort argentum für „Silber“ ab. Silber gehört zu den Edelmetallen.

Es ist ein weiches, gut verformbares (duktiles) Schwermetall mit der höchsten elektrischen Leitfähigkeit aller Elemente und der höchsten thermischen Leitfähigkeit aller Metalle. Lediglich Supraflüssigkeiten und ungestörte kristalline Ausprägungen des Kohlenstoffs (Diamant, Graphen und graphennaher Graphit, Kohlenstoffnanoröhren) und des Bornitrids weisen eine bessere thermische Leitfähigkeit auf.

Verwendung

Silberpreis

Der Preis des Silbers wird auf dem offenen Markt bestimmt. Das geschieht seit dem 17. Jahrhundert am London Bullion Market. Die Einführung des Silberfixings 1897 in London markiert den Beginn der Marktstruktur. 1987 wurde die London Bullion Market Association (LBMA) gegründet. Drei LBMA-Mitglieder nehmen am Silberfixing an jedem Arbeitstag unter Vorsitz der Bank of Nova Scotia – ScotiaMocatta teil. Weitere Mitglieder des Silberfixings sind die Deutsche Bank AG London und HSBC Bank USA NA London Branch.

In den 1970er Jahren führte die Silberspekulation der Brüder Hunt zu einem Rekordstand beim Silberpreis. Diese kauften im Zusammenspiel mit vermögenden Geschäftsleuten aus Saudi-Arabien riesige Mengen an Silber sowie Silberkontrakten an den Warenterminbörsen und versuchten, den Silbermarkt zu beherrschen. Am 18. Januar 1980 wurde beim Silberfixing am London Bullion Market ein Rekordstand von 49,45 US-Dollar pro Feinunze ermittelt. Den nächsten Rekord erreichte der Silberpreis erst über 31 Jahre später, am 25. April 2011, als die Feinunze Silber in Hong Kong mit 49,80 US-Dollar gehandelt wurde. Dem Inflationsrechner des United States Department of Labor zufolge entsprechen 49,45 US-Dollar von 1980 im Jahr 2011 einer Summe von 134,99 US-Dollar. Daher dürfte es noch lange dauern bis der Preis von 1980 unter Berücksichtigung der Inflation überschritten wird.

Für den standardisierten Silberhandel an Rohstoffbörsen wurde „XAG“ als eigenes Währungskürzel nach ISO 4217 vergeben. Es bezeichnet den Preis einer Feinunze Silber (31,1 Gramm).

Währung und Wertanlage
Silberschatz aus Pompeji, Italien, 79 n. Chr. Vorne, von links: Patera (römische Opferschale), Schöpflöffel für Wein (Simpulum), Patera, Spiegel. Im Hintergrund zwei Krüge und Schalen.
Spiegel aus massivem Silber, Fundstück aus Pompeji, Italien, 79 n. Chr.

Die früher wichtigste Verwendung war die Herstellung von Silbermünzen als Zahlungsmittel. Für Münzen wurde in der Antike und im Mittelalter nur Silber, Gold und Kupfer bzw. Bronze verwendet. Der Münzwert entsprach weitgehend dem Metallwert (Kurantmünze). In Deutschland waren bis 1871 Silbermünzen (Taler) vorherrschend, die Währung war durch Silber gedeckt (Silberstandard). Nach 1871 wurde der Silber- durch den Goldstandard abgelöst. Der Grund für die Verwendung dieser Edelmetalle waren die hohe Wertspeicherung (Seltenheit) und Wertbeständigkeit von Silber und Gold. Erst in moderner Zeit werden Münzen auch aus anderen Metallen, wie Eisen, Nickel oder Zink hergestellt, deren Metallwert aber geringer ist und nicht dem aufgeprägten Wert entspricht (Scheidemünze). Silber wird als Münzmetall heute meist nur noch für Gedenk- und Sondermünzen verwendet.

Besonders in Zeiten von Wirtschaftskrisen – wie z. B. ab 2007 – hat sich neben Gold auch das Edelmetall Silber durch seine Kurs- und Wertstabilität als eine der wichtigsten Anlageform in verschiedensten Ausprägungen wie z. B. Silberbarren, Silberschmuck oder Silbermünzen erwiesen.

Kein genehmigungspflichtiges Gewerbe
Wer den Ankauf von Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen betreiben möchte, muss dieses Gewerbe bei der zuständigen Behörde anmelden. Der Goldankauf ist aber kein genehmigungspflichtiges Gewerbe. Das heißt, dass der Gewerbetreibende der Behörde lediglich anzeigt, dass er dieses Gewerbe betreibt bzw. betreiben möchte. Goldankauf ist allerdings ein überwachungsbedürftiges Gewerbe.

Überwachungsbedürftiges Gewerbe – § 38 GewO
Der An- und Verkauf von Edelmetallen, edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen gehören zu den überwachungsbedürftigen Gewerben. Das bedeutet, dass die zuständige Behörde nach dem Eingang der Gewerbeanmeldung oder der Gewerbeummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden überprüfen muss. Dazu muss der Gewerbetreibende ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen und vorlegen.

Verbotener Erwerb von Edelmetallen – § 147a GewO
Es ist unter anderem verboten, Edelmetalle, edelmetallhaltige Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen gewerbsmäßig von Minderjährigen zu erwerben. Wer dies vorsätzlich oder fahrlässig tut, kann für diese Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro bestraft werden.

Fahrlässige Hehlerei von Edelmetallen – § 148b GewO
Wer fahrlässig mit gestohlenen Edelmetallen, edelmetallhaltigen Legierungen oder Waren aus Edelmetall handelt, sie schmilzt, probiert oder scheidet, der kann zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft werden.

Verbot des Goldankaufs im Reisegewerbe – § 56 GewO
Der Ankauf (und Verkauf) von Edelmetallen, edelmetallhaltigen Legierungen und Waren mit Edelmetallauflagen ist im Reisegewerbe verboten. Erlaubt ist lediglich der Verkauf von Silberschmuck und Waren mit Silberauflagen bis zu einem Verkaufspreis von 40 Euro.

Kaufvertrag
Um nicht mit § 147a und § 148b der Gewerbeordnung in Konflikt zu geraten, schließen die meisten Goldankaufstellen einen Kaufvertrag mit dem Verkäufer. In diesem Vertrag werden folgende Eckdaten vertraglich vereinbart:

Name und vollständige Adresse von An- und Verkäufer
Genaue Bezeichnung der verkauften Gegenstände

Ankaufspreis
Eidesstattliche Versicherung und Besitzbescheinigung: In dieser Versicherung erklärt der Verkäufer an Eides statt, dass das zum Ankauf angebotene Material uneingeschränktes Eigentum ist, nicht aus einer strafbaren Handlung stammt und weder verpfändet noch übereignet ist. Außerdem erklärt der Anbieter seine Volljährigkeit und volle Geschäftsfähigkeit

Ausweispflicht
Nach § 147a GewO ist es verboten, von Minderjährigen gewerbsmäßig u. a. Edelmetalle (Gold, Silber, Platin und Platinbeimetalle), edelmetallhaltige Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen oder Edelsteine zu erwerben. Daraus ergibt sich eine Ausweispflicht, die in fast allen Bundesländern umgesetzt wird. Hierbei spielt z.B. in Bayern der Wert der angekauften Edelmetalle eine Rolle, obwohl der § 147a GewO hierzu keine Ausnahmen oder Wertgrenzen vorsieht.


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SILBERANKAUF

SILBERANKAUF

Wir kaufen Ihre Silber an!
–Silberschmuck, Bestecke, Münzen und Unzen, Silberbarren

Wir kaufen folgendes an mit Fair und unkompliziert
Gold: Altgold, Bruchgold, Altschmuck, Erbschaften, Uhren, Schmelzgold, Goldschmuck, Dentalgold, Goldmünzen, Goldbarren, Goldgranulat, Goldketten, Goldringe, Armbänder, Goldreste, Goldkronen, Goldprothesen, Dentalgold, Goldunzen, Sammlermünzen, Sammlerunzen, Industriegold, Feingold, Zahngold(auch mit Zähnen).

Silber: Silberschmuck, Silberbarren, Silbermünzen, Silbermedaillen, Industriesilber, Silbergranulat, Feinsilber, Tafelsilber, Silberbesteck, Silberdraht, Silberblech, Silberauflage.

Platin: Platinschmuck, Platinbarren, Platinmünzen, Platindraht, Platinmedaillen, Platinabfälle, Brillantschmuck.

Palladium: Palladiumschmuck, Palladiumbarren, Palladiummünzen, Palladiumzähne, Palladiumbleche, Palladiumabfälle.

Edelmetallankauf zu absoluten Spitzenpreisen

Ihr Fachbetrieb für Edelmetalle
Juwelier Gold Center in Leverkusen (Goldankauf in Leverkusen)

Silber ist ein chemisches Element mit dem Elementsymbol Ag und der Ordnungszahl 47. Es zählt zu den Übergangsmetallen. Im Periodensystem steht es in der 5. Periode und der 1. Nebengruppe (Gruppe 11) oder Kupfergruppe. Das Elementsymbol Ag leitet sich vom lateinischen Wort argentum für „Silber“ ab. Silber gehört zu den Edelmetallen.

Es ist ein weiches, gut verformbares (duktiles) Schwermetall mit der höchsten elektrischen Leitfähigkeit aller Elemente und der höchsten thermischen Leitfähigkeit aller Metalle. Lediglich Supraflüssigkeiten und ungestörte kristalline Ausprägungen des Kohlenstoffs (Diamant, Graphen und graphennaher Graphit, Kohlenstoffnanoröhren) und des Bornitrids weisen eine bessere thermische Leitfähigkeit auf.

Verwendung

Silberpreis

Der Preis des Silbers wird auf dem offenen Markt bestimmt. Das geschieht seit dem 17. Jahrhundert am London Bullion Market. Die Einführung des Silberfixings 1897 in London markiert den Beginn der Marktstruktur. 1987 wurde die London Bullion Market Association (LBMA) gegründet. Drei LBMA-Mitglieder nehmen am Silberfixing an jedem Arbeitstag unter Vorsitz der Bank of Nova Scotia – ScotiaMocatta teil. Weitere Mitglieder des Silberfixings sind die Deutsche Bank AG London und HSBC Bank USA NA London Branch.

In den 1970er Jahren führte die Silberspekulation der Brüder Hunt zu einem Rekordstand beim Silberpreis. Diese kauften im Zusammenspiel mit vermögenden Geschäftsleuten aus Saudi-Arabien riesige Mengen an Silber sowie Silberkontrakten an den Warenterminbörsen und versuchten, den Silbermarkt zu beherrschen. Am 18. Januar 1980 wurde beim Silberfixing am London Bullion Market ein Rekordstand von 49,45 US-Dollar pro Feinunze ermittelt. Den nächsten Rekord erreichte der Silberpreis erst über 31 Jahre später, am 25. April 2011, als die Feinunze Silber in Hong Kong mit 49,80 US-Dollar gehandelt wurde. Dem Inflationsrechner des United States Department of Labor zufolge entsprechen 49,45 US-Dollar von 1980 im Jahr 2011 einer Summe von 134,99 US-Dollar. Daher dürfte es noch lange dauern bis der Preis von 1980 unter Berücksichtigung der Inflation überschritten wird.

Für den standardisierten Silberhandel an Rohstoffbörsen wurde „XAG“ als eigenes Währungskürzel nach ISO 4217 vergeben. Es bezeichnet den Preis einer Feinunze Silber (31,1 Gramm).

Währung und Wertanlage
Silberschatz aus Pompeji, Italien, 79 n. Chr. Vorne, von links: Patera (römische Opferschale), Schöpflöffel für Wein (Simpulum), Patera, Spiegel. Im Hintergrund zwei Krüge und Schalen.
Spiegel aus massivem Silber, Fundstück aus Pompeji, Italien, 79 n. Chr.

Die früher wichtigste Verwendung war die Herstellung von Silbermünzen als Zahlungsmittel. Für Münzen wurde in der Antike und im Mittelalter nur Silber, Gold und Kupfer bzw. Bronze verwendet. Der Münzwert entsprach weitgehend dem Metallwert (Kurantmünze). In Deutschland waren bis 1871 Silbermünzen (Taler) vorherrschend, die Währung war durch Silber gedeckt (Silberstandard). Nach 1871 wurde der Silber- durch den Goldstandard abgelöst. Der Grund für die Verwendung dieser Edelmetalle waren die hohe Wertspeicherung (Seltenheit) und Wertbeständigkeit von Silber und Gold. Erst in moderner Zeit werden Münzen auch aus anderen Metallen, wie Eisen, Nickel oder Zink hergestellt, deren Metallwert aber geringer ist und nicht dem aufgeprägten Wert entspricht (Scheidemünze). Silber wird als Münzmetall heute meist nur noch für Gedenk- und Sondermünzen verwendet.

Besonders in Zeiten von Wirtschaftskrisen – wie z. B. ab 2007 – hat sich neben Gold auch das Edelmetall Silber durch seine Kurs- und Wertstabilität als eine der wichtigsten Anlageform in verschiedensten Ausprägungen wie z. B. Silberbarren, Silberschmuck oder Silbermünzen erwiesen.

Kein genehmigungspflichtiges Gewerbe
Wer den Ankauf von Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen betreiben möchte, muss dieses Gewerbe bei der zuständigen Behörde anmelden. Der Goldankauf ist aber kein genehmigungspflichtiges Gewerbe. Das heißt, dass der Gewerbetreibende der Behörde lediglich anzeigt, dass er dieses Gewerbe betreibt bzw. betreiben möchte. Goldankauf ist allerdings ein überwachungsbedürftiges Gewerbe.

Überwachungsbedürftiges Gewerbe – § 38 GewO
Der An- und Verkauf von Edelmetallen, edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen gehören zu den überwachungsbedürftigen Gewerben. Das bedeutet, dass die zuständige Behörde nach dem Eingang der Gewerbeanmeldung oder der Gewerbeummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden überprüfen muss. Dazu muss der Gewerbetreibende ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen und vorlegen.

Verbotener Erwerb von Edelmetallen – § 147a GewO
Es ist unter anderem verboten, Edelmetalle, edelmetallhaltige Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen gewerbsmäßig von Minderjährigen zu erwerben. Wer dies vorsätzlich oder fahrlässig tut, kann für diese Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro bestraft werden.

Fahrlässige Hehlerei von Edelmetallen – § 148b GewO
Wer fahrlässig mit gestohlenen Edelmetallen, edelmetallhaltigen Legierungen oder Waren aus Edelmetall handelt, sie schmilzt, probiert oder scheidet, der kann zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft werden.

Verbot des Goldankaufs im Reisegewerbe – § 56 GewO
Der Ankauf (und Verkauf) von Edelmetallen, edelmetallhaltigen Legierungen und Waren mit Edelmetallauflagen ist im Reisegewerbe verboten. Erlaubt ist lediglich der Verkauf von Silberschmuck und Waren mit Silberauflagen bis zu einem Verkaufspreis von 40 Euro.

Kaufvertrag
Um nicht mit § 147a und § 148b der Gewerbeordnung in Konflikt zu geraten, schließen die meisten Goldankaufstellen einen Kaufvertrag mit dem Verkäufer. In diesem Vertrag werden folgende Eckdaten vertraglich vereinbart:

Name und vollständige Adresse von An- und Verkäufer
Genaue Bezeichnung der verkauften Gegenstände

Ankaufspreis
Eidesstattliche Versicherung und Besitzbescheinigung: In dieser Versicherung erklärt der Verkäufer an Eides statt, dass das zum Ankauf angebotene Material uneingeschränktes Eigentum ist, nicht aus einer strafbaren Handlung stammt und weder verpfändet noch übereignet ist. Außerdem erklärt der Anbieter seine Volljährigkeit und volle Geschäftsfähigkeit

Ausweispflicht
Nach § 147a GewO ist es verboten, von Minderjährigen gewerbsmäßig u. a. Edelmetalle (Gold, Silber, Platin und Platinbeimetalle), edelmetallhaltige Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen oder Edelsteine zu erwerben. Daraus ergibt sich eine Ausweispflicht, die in fast allen Bundesländern umgesetzt wird. Hierbei spielt z.B. in Bayern der Wert der angekauften Edelmetalle eine Rolle, obwohl der § 147a GewO hierzu keine Ausnahmen oder Wertgrenzen vorsieht.


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Erbschaften kaufen in Leverkusen

Erbschaften kaufen in Leverkusen

Wir kaufen Ihren Erbschaften an! Wir machen Ihr Gold zu Geld!
– Gold, Bruchgold, Altgold Ankauf
– alten Schmuck, Goldschmuck
– Goldketten, Golduhren
– Ankauf von Weißgold, Rotgold, Gelbgold
– Goldbarren und Goldmünzen Ankauf
– altes Zahngold, uvm.

Wir kaufen folgendes an mit Fair und unkompliziert
Gold: Altgold, Bruchgold, Altschmuck, Erbschaften, Uhren, Schmelzgold, Goldschmuck, Dentalgold, Goldmünzen, Goldbarren, Goldgranulat, Goldketten, Goldringe, Armbänder, Goldreste, Goldkronen, Goldprothesen, Dentalgold, Goldunzen, Sammlermünzen, Sammlerunzen, Industriegold, Feingold, Zahngold(auch mit Zähnen).

Silber: Silberschmuck, Silberbarren, Silbermünzen, Silbermedaillen, Industriesilber, Silbergranulat, Feinsilber, Tafelsilber, Silberbesteck, Silberdraht, Silberblech, Silberauflage.

Platin: Platinschmuck, Platinbarren, Platinmünzen, Platindraht, Platinmedaillen, Platinabfälle, Brillantschmuck.

Palladium: Palladiumschmuck, Palladiumbarren, Palladiummünzen, Palladiumzähne, Palladiumbleche, Palladiumabfälle.

Edelmetallankauf zu absoluten Spitzenpreisen

Ihr Fachbetrieb für Edelmetalle
Juwelier Gold Center in Leverkusen (Goldankauf in Leverkusen)

Goldankauf?
Goldankauf ist der Ankauf von Gold (Barren oder Münzen) und goldhaltigen Gegenständen (Goldschmuck, Altgold, Zahngold, Bruchgold, Goldreste usw.). Der Ankaufswert orientiert sich ausschließlich am Feingoldgehalt. Viele Goldankäufer kaufen auch andere Edelmetalle (Platin, Silber, Palladium usw.) und Uhren an.

Ablauf des Goldankaufs
Der Verkäufer bringt oder schickt goldhaltige Gegenstände zum Goldankauf. Die Mitarbeiter des Goldankaufs analysieren den Feingoldgehalt und ermitteln einen Ankaufwert. Seriöse und erfahrene Händler berücksichtigen bei der Preisermittlung auch weiterverkäufliche Edelsteine oder einen möglichen historischen Wert und tätigen alle Prüfschritte vor den Augen des Kunden. Ist der Verkäufer damit einverstanden, wird das Geld ausgezahlt. Der Goldankäufer verkauft die goldhaltigen Gegenstände meist weiter an Edelmetall-Scheideanstalten. Dort werden Feingold und die übrigen Bestandteile getrennt. Das Feingold kann in Industrie und Handwerk wieder verwendet werden.

Ermittlung des Feingoldgehalts
Für die Wertermittlung eines goldhaltigen Gegenstandes ist ausschließlich der Feingoldgehalt (= Karat) von Bedeutung. Nach dem Erhalt analysiert der Goldankäufer Echtheit und Feingoldgehalt.

Echtheitsbestimmung und Analyse per Augenschein (Feingehaltstempel) Röntgenfluoreszenzanalyse oder Strichprobe
Berechnung des vermutlichen Feingoldgehalts (die tatsächliche Feingoldmenge liegt erst nach der Edelmetall-Scheidung vor.)

Feingehaltsbestimmung mittels Strichprobe
Hierbei prüft der Händler das Schmuckstück, indem er erst einen Abrieb des Schmuckstückes auf einen Prüfstein aufbringt, den er dann mittels Säuren auf den Feingehalt testet. Ein positives Ergebnis äußert sich, indem sich der Abrieb unter der Säure nicht oder nur gering verändert. Ein Auflösen des Abriebs bedeutet einen niedrigeren Feingehalt oder dass das Stück aus einem unedlen Metall besteht.

Gewichtsbestimmung
Gewichtsbestimmung per geeichter Präzisionswaage

Das Gewicht der Stücke bestimmt als zweiter Faktor den Preis. Die Bestimmung des Gewichts erfolgt bei jedem seriösen Händler mittels geeichter Präzisionswaage vor den Augen des Kunden und der Kunde kann sich von dem Wägeergebnis selbst am Waagendisplay oder per ebenfalls geeichter Zweitanzeige überzeugen. Es muss mit einer gültig geeichten Waage gewogen werden – kleine Taschenwaagen sind für den gewerblichen Handel unzureichend und gesetzlich nicht erlaubt.

Abzüge vom Gewicht
Zur Kaufpreis-Berechnung wird nur das Gewicht der Goldlegierung herangezogen. Wertlose Fremdmetalle wie Federn von Verschlüssen, Verschmutzungen oder Produktionsreste bei hohlem Schmuck werden in Form des sogenannten Schmelzverlustes abgezogen. Dies gilt auch für Steine ohne Wert, wenn diese nicht gleich vom Händler aus dem Schmuckstück entfernt werden. Diese Schmelzverluste stellen technisch unvermeidbare Gewichtsverluste dar, die beim Schmelzen von jeder Legierung auftreten, da jene Fremdanteile verbrennen, verdampfen oder in die Schlacke (Verbrennungsrückstand) übergehen.
Berechnung des Wertes und Preisfindung bei Edelmetallen

Faktoren für den Wert
Der Wert des Altgoldes unterliegt folgenden Faktoren:

Feingehalt des Stückes (Karat)
Gewicht des Stückes abzüglich unedler Anteile (Steine, Fremdmetalle, Verschmutzungen)
Börsenpreis der Edelmetalle
Abschlag des Händlers auf den Börsenpreis (Handelsspanne)

Feingehalt
Der Feingehalt gibt die Menge an Edelmetall in der Legierung in Teile von Tausend (Promille ‰) an. So beinhalten 1000g einer 18-Karat Legierung beispielsweise 750g Feingold, das sind 75% oder 750‰.

Gängige Feingehalte/gebräuchliche Feingehalte für Schmuck sind:
Gold 916 (22 Karat)
Gold 750 (18 Karat)
Gold 585 (14 Karat)(richtig wäre 583,5, allgemein punziert jedoch ist 585)
Gold 375 (9 Karat)
Gold 333 (8 Karat)

Der Wert der jeweiligen Karatzahl errechnet ein Händler folgendermaßen: Goldpreis in Gramm x (Feingehalt/1000) – Handelsspanne

Bruchgold in Feingold zu verwandeln, bedarf noch eines aufwändigen Weiterverarbeitungsprozesses, der Edelmetall-Scheidung. So sind Abschläge für die Weiterverarbeitung und das Recycling von 15–20 % auf Börsenkurs durchaus gerechtfertigt und seriös.

Rotgold
Rotgold ist eine Goldlegierung, bestehend aus Feingold, Kupfer und gegebenenfalls etwas Silber, um die mechanische Verarbeitbarkeit zu verbessern. Der relativ hohe Kupferanteil, der deutlich über dem des Silbers liegt, ist für die namensgebende „rote“ Färbung und Härte des Materials verantwortlich. Der Farbton ist kupferähnlich.

Regional sind bestimmte Goldfarbtönungen beliebt; so werden im Osten und Süden Europas eher dunklere und farbstarke rötlichere Goldlegierungen verwendet. Umgangssprachlich wurde Rotgold in der DDR als Russengold bezeichnet; teilweise ist in Süddeutschland noch der Begriff Türkengold gebräuchlich. Russengold hat den ungebräuchlichen Feingehalt von 583 und ist daran sehr gut zu erkennen. Die Färbung ist etwas heller als beim Rotgold. Helles, ins Rosa gehendes Gold mit geringem Kupferanteil, das dafür neben Silber auch Palladium enthalten kann, wird als Roségold angeboten.

Gelbgold
Dabei handelt es sich um eine dem Feingold ähnelnde gelbe Goldlegierung aus Feingold mit Silber und Kupfer. Das Verhältnis beeinflusst die Farbe. Mit abnehmendem Goldgehalt reduziert sich die Tiefe des Gelbtons sehr schnell. Üblicherweise ist das Verhältnis der dem Gold zugesetzten Metalle untereinander ca. 1:1; die Tönungen und Farbintensität können stufenlos und beliebig gewählt werden. Die Farbe reicht von hellgelb mit deutlichem Silberanteil bis zu gelborange mit dem umgekehrten Verhältnis zum Kupferzusatz. Gelbgold ist durch ihren hohen Erkennungswert weltweit mit Abstand die beliebteste Goldfarbe.

Grüngold
Grüngold ist eine grünlichgelbe Goldlegierung ohne Kupferzusatz. Die Farbe entsteht durch Annäherung an das Atomverhältnis Gold:Silber 1:1, was im optimalen Fall einem Goldanteil von 646 entspricht, bei dem der deutlichste Grünton auftritt. Da in diesem Falle der Silberanteil schon über 40 % beträgt, ist der Farbton relativ hell. Bis zu einem Drittel des Silbers lässt sich durch Cadmium ersetzen, was den Grünton intensiviert, die günstigen Anlaufeigenschaften und die Schmelztemperatur allerdings reduziert. Die Legierungen sind sehr weich und wenig farbstark. Grüngold wird selten verwendet, üblicherweise zur Darstellung von Laubblättern oder ähnlichem.

Weißgold und Graugold
Ein Ring aus rhodiniertem Weißgold (Palladiumgoldlegierung)

Weißgold als Sammelbegriff bezeichnet Goldlegierungen, die durch Beimischung deutlich entfärbender Zusatzmetalle eine weiß-blassgetönte Goldlegierung ergeben. Als Legierungszusätze werden hauptsächlich das Platinnebenmetall Palladium, (früher sehr häufig) Nickel oder bei niedrigen Goldgehalten Silber verwendet. Die Entfärbung des von Natur aus gelben Goldes tritt kontinuierlich ein und setzt eine gewisse Menge des entfärbenden Zusatzes voraus; der Rest, der dann noch bis zum berechneten Gesamtvolumen fehlt, wird oft aus Kupfer oder Silber gestellt.

Titan-Gold-Legierung
Eine aushärtbare Titan-Gold-Legierung mit 99 % Gold und 1 % Titan wird in der Trauringherstellung und Medizintechnik eingesetzt. Der hohe Edelmetallanteil in Verbindung mit hoher Festigkeit machen den Werkstoff interessant. Die gelbe Farbe ist vergleichbar mit der von 750 Gelbgold, jedoch „grauer“. Durch den Titanzusatz ist die Legierung beim Schmelzen sehr empfindlich und reagiert mit Sauerstoff und Stickstoff.

Faktoren für die Wertberechnung
Die Preisentstehung der Preise für Altgold gestaltet sich vollkommen anders als jene des Börsenpreises. Während sich der Börsenpreis aus Angebot und Nachfrage für die einzelnen Händlern weitgehend unbeeinflussbar bildet, werden die Preise für Altgold durch die Goldankäufer aufgrund eigener preispolitischer Motivationen und Interessen gebildet. Es gibt für Altgold oder Münzen keine vorgeschriebenen Preise, sondern nur marktübliche Preise. Orientierungshilfen gibt es im Internet auf den Homepages der großen Affinerien (Scheideanstalten) oder größeren Goldhändler, die aber für keinen Ankäufer verbindlich sind. Die Höhe des Ankaufspreises obliegt dem Goldankäufer. Auch Banken und Edelmetallhändler bilden Preise für Barren oder Münzen ohne gesetzliche Vorgaben. Goldankäufer im Internet publizieren oftmals sehr hohe Ankaufspreise, die aber, liest man die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nicht verbindlich oder garantiert sind. Auch hier gilt: Alles weitab der Norm ist möglicherweise ein Hinweis auf Unseriösität. Vor allem reisende Goldankäufer, die mit Postwurfsendungen werben, bezahlen mit teilweise über 80 % Abschlag vom Börsenpreis weit unter Wert und sind von Verbraucherschützern und Medien besonders negativ beurteilt worden.

In Österreich gilt zum Schutz des Kunden ein unterer, gesetzlich vorgeschriebener Mindestwert, der über der Hälfte des marktüblichen Wertes liegen muss („Verkürzung über die Hälfte“ = Laesio enormis). In Deutschland gibt es diesen Mindestwert nicht.

Sicherer ist die Abwicklung bei Scheideanstalten per Werttransportabholung oder persönliche Anlieferung. Letztendlich endet alles Altgold zum Einschmelzen und Recycling bei einer Scheideanstalt. Einige Scheideanstalten bieten auch für Privathaushalte den Ankauf von Edelmetallen an, welche so das Risiko und die oft nicht unerheblichen Wertabschläge der Gold-Ankauf-Shops umgehen können. Nachteil bei dem Verkauf an Scheideanstalten ist, dass im Gegensatz zu Juwelieren oder Pfandhäusern wiederverkäuflicher Schmuck oder wertvolle Steine weder erkannt noch vergütet werden.

Gesetze und Bestimmungen zum Goldankauf in Deutschland
Der Goldankauf ist in Deutschland durch zahlreiche Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen geregelt. Diese gelten für die Eröffnung und den Betrieb einer Goldankaufstelle. Laut Gewerbeordnung ist Goldankauf kein genehmigungspflichtiges, aber ein überwachungsbedürftiges Gewerbe. In Österreich ist der Goldankauf für jedermann mit einem Handelsgewerbe gesetzlich erlaubt. Da das Handelsgewerbe ein sog. freies Gewerbe darstellt, ist kein Befähigungsnachweis für den Händler erforderlich.

Kein genehmigungspflichtiges Gewerbe
Wer den Ankauf von Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen betreiben möchte, muss dieses Gewerbe bei der zuständigen Behörde anmelden. Der Goldankauf ist aber kein genehmigungspflichtiges Gewerbe. Das heißt, dass der Gewerbetreibende der Behörde lediglich anzeigt, dass er dieses Gewerbe betreibt bzw. betreiben möchte. Goldankauf ist allerdings ein überwachungsbedürftiges Gewerbe.

Überwachungsbedürftiges Gewerbe – § 38 GewO
Der An- und Verkauf von Edelmetallen, edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen gehören zu den überwachungsbedürftigen Gewerben. Das bedeutet, dass die zuständige Behörde nach dem Eingang der Gewerbeanmeldung oder der Gewerbeummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden überprüfen muss. Dazu muss der Gewerbetreibende ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen und vorlegen.

Verbotener Erwerb von Edelmetallen – § 147a GewO
Es ist unter anderem verboten, Edelmetalle, edelmetallhaltige Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen gewerbsmäßig von Minderjährigen zu erwerben. Wer dies vorsätzlich oder fahrlässig tut, kann für diese Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro bestraft werden.

Fahrlässige Hehlerei von Edelmetallen – § 148b GewO
Wer fahrlässig mit gestohlenen Edelmetallen, edelmetallhaltigen Legierungen oder Waren aus Edelmetall handelt, sie schmilzt, probiert oder scheidet, der kann zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft werden.

Verbot des Goldankaufs im Reisegewerbe – § 56 GewO
Der Ankauf (und Verkauf) von Edelmetallen, edelmetallhaltigen Legierungen und Waren mit Edelmetallauflagen ist im Reisegewerbe verboten. Erlaubt ist lediglich der Verkauf von Silberschmuck und Waren mit Silberauflagen bis zu einem Verkaufspreis von 40 Euro.

Kaufvertrag
Um nicht mit § 147a und § 148b der Gewerbeordnung in Konflikt zu geraten, schließen die meisten Goldankaufstellen einen Kaufvertrag mit dem Verkäufer. In diesem Vertrag werden folgende Eckdaten vertraglich vereinbart:

Name und vollständige Adresse von An- und Verkäufer
Genaue Bezeichnung der verkauften Gegenstände

Ankaufspreis
Eidesstattliche Versicherung und Besitzbescheinigung: In dieser Versicherung erklärt der Verkäufer an Eides statt, dass das zum Ankauf angebotene Material uneingeschränktes Eigentum ist, nicht aus einer strafbaren Handlung stammt und weder verpfändet noch übereignet ist. Außerdem erklärt der Anbieter seine Volljährigkeit und volle Geschäftsfähigkeit

Ausweispflicht
Nach § 147a GewO ist es verboten, von Minderjährigen gewerbsmäßig u. a. Edelmetalle (Gold, Silber, Platin und Platinbeimetalle), edelmetallhaltige Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen oder Edelsteine zu erwerben. Daraus ergibt sich eine Ausweispflicht, die in fast allen Bundesländern umgesetzt wird. Hierbei spielt z.B. in Bayern der Wert der angekauften Edelmetalle eine Rolle, obwohl der § 147a GewO hierzu keine Ausnahmen oder Wertgrenzen vorsieht.


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Goldmünzen Ankauf in Leverkusen

Goldmünzen Ankauf in Leverkusen

Wir kaufen Ihr Goldmünzen an! Wir machen Ihr Gold zu Geld!
– Gold, Bruchgold, Altgold Ankauf
– alten Schmuck, Goldschmuck
– Goldketten, Golduhren
– Ankauf von Weißgold, Rotgold, Gelbgold
– Goldbarren und Goldmünzen Ankauf
– altes Zahngold, uvm.

Wir kaufen folgendes an mit Fair und unkompliziert
Gold: Altgold, Bruchgold, Altschmuck, Erbschaften, Uhren, Schmelzgold, Goldschmuck, Dentalgold, Goldmünzen, Goldbarren, Goldgranulat, Goldketten, Goldringe, Armbänder, Goldreste, Goldkronen, Goldprothesen, Dentalgold, Goldunzen, Sammlermünzen, Sammlerunzen, Industriegold, Feingold, Zahngold(auch mit Zähnen).

Silber: Silberschmuck, Silberbarren, Silbermünzen, Silbermedaillen, Industriesilber, Silbergranulat, Feinsilber, Tafelsilber, Silberbesteck, Silberdraht, Silberblech, Silberauflage.

Platin: Platinschmuck, Platinbarren, Platinmünzen, Platindraht, Platinmedaillen, Platinabfälle, Brillantschmuck.

Palladium: Palladiumschmuck, Palladiumbarren, Palladiummünzen, Palladiumzähne, Palladiumbleche, Palladiumabfälle.

Edelmetallankauf zu absoluten Spitzenpreisen

Ihr Fachbetrieb für Edelmetalle
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Goldankauf?
Goldankauf ist der Ankauf von Gold (Barren oder Münzen) und goldhaltigen Gegenständen (Goldschmuck, Altgold, Zahngold, Bruchgold, Goldreste usw.). Der Ankaufswert orientiert sich ausschließlich am Feingoldgehalt. Viele Goldankäufer kaufen auch andere Edelmetalle (Platin, Silber, Palladium usw.) und Uhren an.

Ablauf des Goldankaufs
Der Verkäufer bringt oder schickt goldhaltige Gegenstände zum Goldankauf. Die Mitarbeiter des Goldankaufs analysieren den Feingoldgehalt und ermitteln einen Ankaufwert. Seriöse und erfahrene Händler berücksichtigen bei der Preisermittlung auch weiterverkäufliche Edelsteine oder einen möglichen historischen Wert und tätigen alle Prüfschritte vor den Augen des Kunden. Ist der Verkäufer damit einverstanden, wird das Geld ausgezahlt. Der Goldankäufer verkauft die goldhaltigen Gegenstände meist weiter an Edelmetall-Scheideanstalten. Dort werden Feingold und die übrigen Bestandteile getrennt. Das Feingold kann in Industrie und Handwerk wieder verwendet werden.

Ermittlung des Feingoldgehalts
Für die Wertermittlung eines goldhaltigen Gegenstandes ist ausschließlich der Feingoldgehalt (= Karat) von Bedeutung. Nach dem Erhalt analysiert der Goldankäufer Echtheit und Feingoldgehalt.

Echtheitsbestimmung und Analyse per Augenschein (Feingehaltstempel) Röntgenfluoreszenzanalyse oder Strichprobe
Berechnung des vermutlichen Feingoldgehalts (die tatsächliche Feingoldmenge liegt erst nach der Edelmetall-Scheidung vor.)

Feingehaltsbestimmung mittels Strichprobe
Hierbei prüft der Händler das Schmuckstück, indem er erst einen Abrieb des Schmuckstückes auf einen Prüfstein aufbringt, den er dann mittels Säuren auf den Feingehalt testet. Ein positives Ergebnis äußert sich, indem sich der Abrieb unter der Säure nicht oder nur gering verändert. Ein Auflösen des Abriebs bedeutet einen niedrigeren Feingehalt oder dass das Stück aus einem unedlen Metall besteht.

Gewichtsbestimmung
Gewichtsbestimmung per geeichter Präzisionswaage

Das Gewicht der Stücke bestimmt als zweiter Faktor den Preis. Die Bestimmung des Gewichts erfolgt bei jedem seriösen Händler mittels geeichter Präzisionswaage vor den Augen des Kunden und der Kunde kann sich von dem Wägeergebnis selbst am Waagendisplay oder per ebenfalls geeichter Zweitanzeige überzeugen. Es muss mit einer gültig geeichten Waage gewogen werden – kleine Taschenwaagen sind für den gewerblichen Handel unzureichend und gesetzlich nicht erlaubt.

Abzüge vom Gewicht
Zur Kaufpreis-Berechnung wird nur das Gewicht der Goldlegierung herangezogen. Wertlose Fremdmetalle wie Federn von Verschlüssen, Verschmutzungen oder Produktionsreste bei hohlem Schmuck werden in Form des sogenannten Schmelzverlustes abgezogen. Dies gilt auch für Steine ohne Wert, wenn diese nicht gleich vom Händler aus dem Schmuckstück entfernt werden. Diese Schmelzverluste stellen technisch unvermeidbare Gewichtsverluste dar, die beim Schmelzen von jeder Legierung auftreten, da jene Fremdanteile verbrennen, verdampfen oder in die Schlacke (Verbrennungsrückstand) übergehen.
Berechnung des Wertes und Preisfindung bei Edelmetallen

Faktoren für den Wert
Der Wert des Altgoldes unterliegt folgenden Faktoren:

Feingehalt des Stückes (Karat)
Gewicht des Stückes abzüglich unedler Anteile (Steine, Fremdmetalle, Verschmutzungen)
Börsenpreis der Edelmetalle
Abschlag des Händlers auf den Börsenpreis (Handelsspanne)

Feingehalt
Der Feingehalt gibt die Menge an Edelmetall in der Legierung in Teile von Tausend (Promille ‰) an. So beinhalten 1000g einer 18-Karat Legierung beispielsweise 750g Feingold, das sind 75% oder 750‰.

Gängige Feingehalte/gebräuchliche Feingehalte für Schmuck sind:
Gold 916 (22 Karat)
Gold 750 (18 Karat)
Gold 585 (14 Karat)(richtig wäre 583,5, allgemein punziert jedoch ist 585)
Gold 375 (9 Karat)
Gold 333 (8 Karat)

Der Wert der jeweiligen Karatzahl errechnet ein Händler folgendermaßen: Goldpreis in Gramm x (Feingehalt/1000) – Handelsspanne

Bruchgold in Feingold zu verwandeln, bedarf noch eines aufwändigen Weiterverarbeitungsprozesses, der Edelmetall-Scheidung. So sind Abschläge für die Weiterverarbeitung und das Recycling von 15–20 % auf Börsenkurs durchaus gerechtfertigt und seriös.

Rotgold
Rotgold ist eine Goldlegierung, bestehend aus Feingold, Kupfer und gegebenenfalls etwas Silber, um die mechanische Verarbeitbarkeit zu verbessern. Der relativ hohe Kupferanteil, der deutlich über dem des Silbers liegt, ist für die namensgebende „rote“ Färbung und Härte des Materials verantwortlich. Der Farbton ist kupferähnlich.

Regional sind bestimmte Goldfarbtönungen beliebt; so werden im Osten und Süden Europas eher dunklere und farbstarke rötlichere Goldlegierungen verwendet. Umgangssprachlich wurde Rotgold in der DDR als Russengold bezeichnet; teilweise ist in Süddeutschland noch der Begriff Türkengold gebräuchlich. Russengold hat den ungebräuchlichen Feingehalt von 583 und ist daran sehr gut zu erkennen. Die Färbung ist etwas heller als beim Rotgold. Helles, ins Rosa gehendes Gold mit geringem Kupferanteil, das dafür neben Silber auch Palladium enthalten kann, wird als Roségold angeboten.

Gelbgold
Dabei handelt es sich um eine dem Feingold ähnelnde gelbe Goldlegierung aus Feingold mit Silber und Kupfer. Das Verhältnis beeinflusst die Farbe. Mit abnehmendem Goldgehalt reduziert sich die Tiefe des Gelbtons sehr schnell. Üblicherweise ist das Verhältnis der dem Gold zugesetzten Metalle untereinander ca. 1:1; die Tönungen und Farbintensität können stufenlos und beliebig gewählt werden. Die Farbe reicht von hellgelb mit deutlichem Silberanteil bis zu gelborange mit dem umgekehrten Verhältnis zum Kupferzusatz. Gelbgold ist durch ihren hohen Erkennungswert weltweit mit Abstand die beliebteste Goldfarbe.

Grüngold
Grüngold ist eine grünlichgelbe Goldlegierung ohne Kupferzusatz. Die Farbe entsteht durch Annäherung an das Atomverhältnis Gold:Silber 1:1, was im optimalen Fall einem Goldanteil von 646 entspricht, bei dem der deutlichste Grünton auftritt. Da in diesem Falle der Silberanteil schon über 40 % beträgt, ist der Farbton relativ hell. Bis zu einem Drittel des Silbers lässt sich durch Cadmium ersetzen, was den Grünton intensiviert, die günstigen Anlaufeigenschaften und die Schmelztemperatur allerdings reduziert. Die Legierungen sind sehr weich und wenig farbstark. Grüngold wird selten verwendet, üblicherweise zur Darstellung von Laubblättern oder ähnlichem.

Weißgold und Graugold
Ein Ring aus rhodiniertem Weißgold (Palladiumgoldlegierung)

Weißgold als Sammelbegriff bezeichnet Goldlegierungen, die durch Beimischung deutlich entfärbender Zusatzmetalle eine weiß-blassgetönte Goldlegierung ergeben. Als Legierungszusätze werden hauptsächlich das Platinnebenmetall Palladium, (früher sehr häufig) Nickel oder bei niedrigen Goldgehalten Silber verwendet. Die Entfärbung des von Natur aus gelben Goldes tritt kontinuierlich ein und setzt eine gewisse Menge des entfärbenden Zusatzes voraus; der Rest, der dann noch bis zum berechneten Gesamtvolumen fehlt, wird oft aus Kupfer oder Silber gestellt.

Titan-Gold-Legierung
Eine aushärtbare Titan-Gold-Legierung mit 99 % Gold und 1 % Titan wird in der Trauringherstellung und Medizintechnik eingesetzt. Der hohe Edelmetallanteil in Verbindung mit hoher Festigkeit machen den Werkstoff interessant. Die gelbe Farbe ist vergleichbar mit der von 750 Gelbgold, jedoch „grauer“. Durch den Titanzusatz ist die Legierung beim Schmelzen sehr empfindlich und reagiert mit Sauerstoff und Stickstoff.

Faktoren für die Wertberechnung
Die Preisentstehung der Preise für Altgold gestaltet sich vollkommen anders als jene des Börsenpreises. Während sich der Börsenpreis aus Angebot und Nachfrage für die einzelnen Händlern weitgehend unbeeinflussbar bildet, werden die Preise für Altgold durch die Goldankäufer aufgrund eigener preispolitischer Motivationen und Interessen gebildet. Es gibt für Altgold oder Münzen keine vorgeschriebenen Preise, sondern nur marktübliche Preise. Orientierungshilfen gibt es im Internet auf den Homepages der großen Affinerien (Scheideanstalten) oder größeren Goldhändler, die aber für keinen Ankäufer verbindlich sind. Die Höhe des Ankaufspreises obliegt dem Goldankäufer. Auch Banken und Edelmetallhändler bilden Preise für Barren oder Münzen ohne gesetzliche Vorgaben. Goldankäufer im Internet publizieren oftmals sehr hohe Ankaufspreise, die aber, liest man die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nicht verbindlich oder garantiert sind. Auch hier gilt: Alles weitab der Norm ist möglicherweise ein Hinweis auf Unseriösität. Vor allem reisende Goldankäufer, die mit Postwurfsendungen werben, bezahlen mit teilweise über 80 % Abschlag vom Börsenpreis weit unter Wert und sind von Verbraucherschützern und Medien besonders negativ beurteilt worden.

In Österreich gilt zum Schutz des Kunden ein unterer, gesetzlich vorgeschriebener Mindestwert, der über der Hälfte des marktüblichen Wertes liegen muss („Verkürzung über die Hälfte“ = Laesio enormis). In Deutschland gibt es diesen Mindestwert nicht.

Sicherer ist die Abwicklung bei Scheideanstalten per Werttransportabholung oder persönliche Anlieferung. Letztendlich endet alles Altgold zum Einschmelzen und Recycling bei einer Scheideanstalt. Einige Scheideanstalten bieten auch für Privathaushalte den Ankauf von Edelmetallen an, welche so das Risiko und die oft nicht unerheblichen Wertabschläge der Gold-Ankauf-Shops umgehen können. Nachteil bei dem Verkauf an Scheideanstalten ist, dass im Gegensatz zu Juwelieren oder Pfandhäusern wiederverkäuflicher Schmuck oder wertvolle Steine weder erkannt noch vergütet werden.

Gesetze und Bestimmungen zum Goldankauf in Deutschland
Der Goldankauf ist in Deutschland durch zahlreiche Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen geregelt. Diese gelten für die Eröffnung und den Betrieb einer Goldankaufstelle. Laut Gewerbeordnung ist Goldankauf kein genehmigungspflichtiges, aber ein überwachungsbedürftiges Gewerbe. In Österreich ist der Goldankauf für jedermann mit einem Handelsgewerbe gesetzlich erlaubt. Da das Handelsgewerbe ein sog. freies Gewerbe darstellt, ist kein Befähigungsnachweis für den Händler erforderlich.

Kein genehmigungspflichtiges Gewerbe
Wer den Ankauf von Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen betreiben möchte, muss dieses Gewerbe bei der zuständigen Behörde anmelden. Der Goldankauf ist aber kein genehmigungspflichtiges Gewerbe. Das heißt, dass der Gewerbetreibende der Behörde lediglich anzeigt, dass er dieses Gewerbe betreibt bzw. betreiben möchte. Goldankauf ist allerdings ein überwachungsbedürftiges Gewerbe.

Überwachungsbedürftiges Gewerbe – § 38 GewO
Der An- und Verkauf von Edelmetallen, edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen gehören zu den überwachungsbedürftigen Gewerben. Das bedeutet, dass die zuständige Behörde nach dem Eingang der Gewerbeanmeldung oder der Gewerbeummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden überprüfen muss. Dazu muss der Gewerbetreibende ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen und vorlegen.

Verbotener Erwerb von Edelmetallen – § 147a GewO
Es ist unter anderem verboten, Edelmetalle, edelmetallhaltige Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen gewerbsmäßig von Minderjährigen zu erwerben. Wer dies vorsätzlich oder fahrlässig tut, kann für diese Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro bestraft werden.

Fahrlässige Hehlerei von Edelmetallen – § 148b GewO
Wer fahrlässig mit gestohlenen Edelmetallen, edelmetallhaltigen Legierungen oder Waren aus Edelmetall handelt, sie schmilzt, probiert oder scheidet, der kann zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft werden.

Verbot des Goldankaufs im Reisegewerbe – § 56 GewO
Der Ankauf (und Verkauf) von Edelmetallen, edelmetallhaltigen Legierungen und Waren mit Edelmetallauflagen ist im Reisegewerbe verboten. Erlaubt ist lediglich der Verkauf von Silberschmuck und Waren mit Silberauflagen bis zu einem Verkaufspreis von 40 Euro.

Kaufvertrag
Um nicht mit § 147a und § 148b der Gewerbeordnung in Konflikt zu geraten, schließen die meisten Goldankaufstellen einen Kaufvertrag mit dem Verkäufer. In diesem Vertrag werden folgende Eckdaten vertraglich vereinbart:

Name und vollständige Adresse von An- und Verkäufer
Genaue Bezeichnung der verkauften Gegenstände

Ankaufspreis
Eidesstattliche Versicherung und Besitzbescheinigung: In dieser Versicherung erklärt der Verkäufer an Eides statt, dass das zum Ankauf angebotene Material uneingeschränktes Eigentum ist, nicht aus einer strafbaren Handlung stammt und weder verpfändet noch übereignet ist. Außerdem erklärt der Anbieter seine Volljährigkeit und volle Geschäftsfähigkeit

Ausweispflicht
Nach § 147a GewO ist es verboten, von Minderjährigen gewerbsmäßig u. a. Edelmetalle (Gold, Silber, Platin und Platinbeimetalle), edelmetallhaltige Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen oder Edelsteine zu erwerben. Daraus ergibt sich eine Ausweispflicht, die in fast allen Bundesländern umgesetzt wird. Hierbei spielt z.B. in Bayern der Wert der angekauften Edelmetalle eine Rolle, obwohl der § 147a GewO hierzu keine Ausnahmen oder Wertgrenzen vorsieht.


Wikipedia

Dieser Text basiert auf dem Artikel GoldankaufGold
aus der freien Enzyklopädie Wikipedia
und steht unter der Lizenz Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported (Kurzfassung).
In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren GoldankaufListe der Autoren Gold verfügbar.
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Goldbarren Ankauf in Leverkusen

Goldbarren Ankauf in Leverkusen

Wir kaufen Ihr Goldbarren an! Wir machen Ihr Gold zu Geld!
– Gold, Bruchgold, Altgold Ankauf
– alten Schmuck, Goldschmuck
– Goldketten, Golduhren
– Ankauf von Weißgold, Rotgold, Gelbgold
– Goldbarren und Goldmünzen Ankauf
– altes Zahngold, uvm.

Wir kaufen folgendes an mit Fair und unkompliziert
Gold: Altgold, Bruchgold, Altschmuck, Erbschaften, Uhren, Schmelzgold, Goldschmuck, Dentalgold, Goldmünzen, Goldbarren, Goldgranulat, Goldketten, Goldringe, Armbänder, Goldreste, Goldkronen, Goldprothesen, Dentalgold, Goldunzen, Sammlermünzen, Sammlerunzen, Industriegold, Feingold, Zahngold(auch mit Zähnen).

Silber: Silberschmuck, Silberbarren, Silbermünzen, Silbermedaillen, Industriesilber, Silbergranulat, Feinsilber, Tafelsilber, Silberbesteck, Silberdraht, Silberblech, Silberauflage.

Platin: Platinschmuck, Platinbarren, Platinmünzen, Platindraht, Platinmedaillen, Platinabfälle, Brillantschmuck.

Palladium: Palladiumschmuck, Palladiumbarren, Palladiummünzen, Palladiumzähne, Palladiumbleche, Palladiumabfälle.

Edelmetallankauf zu absoluten Spitzenpreisen

Ihr Fachbetrieb für Edelmetalle
Juwelier Gold Center in Leverkusen (Goldankauf in Leverkusen)

Goldankauf?
Goldankauf ist der Ankauf von Gold (Barren oder Münzen) und goldhaltigen Gegenständen (Goldschmuck, Altgold, Zahngold, Bruchgold, Goldreste usw.). Der Ankaufswert orientiert sich ausschließlich am Feingoldgehalt. Viele Goldankäufer kaufen auch andere Edelmetalle (Platin, Silber, Palladium usw.) und Uhren an.

Ablauf des Goldankaufs
Der Verkäufer bringt oder schickt goldhaltige Gegenstände zum Goldankauf. Die Mitarbeiter des Goldankaufs analysieren den Feingoldgehalt und ermitteln einen Ankaufwert. Seriöse und erfahrene Händler berücksichtigen bei der Preisermittlung auch weiterverkäufliche Edelsteine oder einen möglichen historischen Wert und tätigen alle Prüfschritte vor den Augen des Kunden. Ist der Verkäufer damit einverstanden, wird das Geld ausgezahlt. Der Goldankäufer verkauft die goldhaltigen Gegenstände meist weiter an Edelmetall-Scheideanstalten. Dort werden Feingold und die übrigen Bestandteile getrennt. Das Feingold kann in Industrie und Handwerk wieder verwendet werden.

Ermittlung des Feingoldgehalts
Für die Wertermittlung eines goldhaltigen Gegenstandes ist ausschließlich der Feingoldgehalt (= Karat) von Bedeutung. Nach dem Erhalt analysiert der Goldankäufer Echtheit und Feingoldgehalt.

Echtheitsbestimmung und Analyse per Augenschein (Feingehaltstempel) Röntgenfluoreszenzanalyse oder Strichprobe
Berechnung des vermutlichen Feingoldgehalts (die tatsächliche Feingoldmenge liegt erst nach der Edelmetall-Scheidung vor.)

Feingehaltsbestimmung mittels Strichprobe
Hierbei prüft der Händler das Schmuckstück, indem er erst einen Abrieb des Schmuckstückes auf einen Prüfstein aufbringt, den er dann mittels Säuren auf den Feingehalt testet. Ein positives Ergebnis äußert sich, indem sich der Abrieb unter der Säure nicht oder nur gering verändert. Ein Auflösen des Abriebs bedeutet einen niedrigeren Feingehalt oder dass das Stück aus einem unedlen Metall besteht.

Gewichtsbestimmung
Gewichtsbestimmung per geeichter Präzisionswaage

Das Gewicht der Stücke bestimmt als zweiter Faktor den Preis. Die Bestimmung des Gewichts erfolgt bei jedem seriösen Händler mittels geeichter Präzisionswaage vor den Augen des Kunden und der Kunde kann sich von dem Wägeergebnis selbst am Waagendisplay oder per ebenfalls geeichter Zweitanzeige überzeugen. Es muss mit einer gültig geeichten Waage gewogen werden – kleine Taschenwaagen sind für den gewerblichen Handel unzureichend und gesetzlich nicht erlaubt.

Abzüge vom Gewicht
Zur Kaufpreis-Berechnung wird nur das Gewicht der Goldlegierung herangezogen. Wertlose Fremdmetalle wie Federn von Verschlüssen, Verschmutzungen oder Produktionsreste bei hohlem Schmuck werden in Form des sogenannten Schmelzverlustes abgezogen. Dies gilt auch für Steine ohne Wert, wenn diese nicht gleich vom Händler aus dem Schmuckstück entfernt werden. Diese Schmelzverluste stellen technisch unvermeidbare Gewichtsverluste dar, die beim Schmelzen von jeder Legierung auftreten, da jene Fremdanteile verbrennen, verdampfen oder in die Schlacke (Verbrennungsrückstand) übergehen.
Berechnung des Wertes und Preisfindung bei Edelmetallen

Faktoren für den Wert
Der Wert des Altgoldes unterliegt folgenden Faktoren:

Feingehalt des Stückes (Karat)
Gewicht des Stückes abzüglich unedler Anteile (Steine, Fremdmetalle, Verschmutzungen)
Börsenpreis der Edelmetalle
Abschlag des Händlers auf den Börsenpreis (Handelsspanne)

Feingehalt
Der Feingehalt gibt die Menge an Edelmetall in der Legierung in Teile von Tausend (Promille ‰) an. So beinhalten 1000g einer 18-Karat Legierung beispielsweise 750g Feingold, das sind 75% oder 750‰.

Gängige Feingehalte/gebräuchliche Feingehalte für Schmuck sind:
Gold 916 (22 Karat)
Gold 750 (18 Karat)
Gold 585 (14 Karat)(richtig wäre 583,5, allgemein punziert jedoch ist 585)
Gold 375 (9 Karat)
Gold 333 (8 Karat)

Der Wert der jeweiligen Karatzahl errechnet ein Händler folgendermaßen: Goldpreis in Gramm x (Feingehalt/1000) – Handelsspanne

Bruchgold in Feingold zu verwandeln, bedarf noch eines aufwändigen Weiterverarbeitungsprozesses, der Edelmetall-Scheidung. So sind Abschläge für die Weiterverarbeitung und das Recycling von 15–20 % auf Börsenkurs durchaus gerechtfertigt und seriös.

Rotgold
Rotgold ist eine Goldlegierung, bestehend aus Feingold, Kupfer und gegebenenfalls etwas Silber, um die mechanische Verarbeitbarkeit zu verbessern. Der relativ hohe Kupferanteil, der deutlich über dem des Silbers liegt, ist für die namensgebende „rote“ Färbung und Härte des Materials verantwortlich. Der Farbton ist kupferähnlich.

Regional sind bestimmte Goldfarbtönungen beliebt; so werden im Osten und Süden Europas eher dunklere und farbstarke rötlichere Goldlegierungen verwendet. Umgangssprachlich wurde Rotgold in der DDR als Russengold bezeichnet; teilweise ist in Süddeutschland noch der Begriff Türkengold gebräuchlich. Russengold hat den ungebräuchlichen Feingehalt von 583 und ist daran sehr gut zu erkennen. Die Färbung ist etwas heller als beim Rotgold. Helles, ins Rosa gehendes Gold mit geringem Kupferanteil, das dafür neben Silber auch Palladium enthalten kann, wird als Roségold angeboten.

Gelbgold
Dabei handelt es sich um eine dem Feingold ähnelnde gelbe Goldlegierung aus Feingold mit Silber und Kupfer. Das Verhältnis beeinflusst die Farbe. Mit abnehmendem Goldgehalt reduziert sich die Tiefe des Gelbtons sehr schnell. Üblicherweise ist das Verhältnis der dem Gold zugesetzten Metalle untereinander ca. 1:1; die Tönungen und Farbintensität können stufenlos und beliebig gewählt werden. Die Farbe reicht von hellgelb mit deutlichem Silberanteil bis zu gelborange mit dem umgekehrten Verhältnis zum Kupferzusatz. Gelbgold ist durch ihren hohen Erkennungswert weltweit mit Abstand die beliebteste Goldfarbe.

Grüngold
Grüngold ist eine grünlichgelbe Goldlegierung ohne Kupferzusatz. Die Farbe entsteht durch Annäherung an das Atomverhältnis Gold:Silber 1:1, was im optimalen Fall einem Goldanteil von 646 entspricht, bei dem der deutlichste Grünton auftritt. Da in diesem Falle der Silberanteil schon über 40 % beträgt, ist der Farbton relativ hell. Bis zu einem Drittel des Silbers lässt sich durch Cadmium ersetzen, was den Grünton intensiviert, die günstigen Anlaufeigenschaften und die Schmelztemperatur allerdings reduziert. Die Legierungen sind sehr weich und wenig farbstark. Grüngold wird selten verwendet, üblicherweise zur Darstellung von Laubblättern oder ähnlichem.

Weißgold und Graugold
Ein Ring aus rhodiniertem Weißgold (Palladiumgoldlegierung)

Weißgold als Sammelbegriff bezeichnet Goldlegierungen, die durch Beimischung deutlich entfärbender Zusatzmetalle eine weiß-blassgetönte Goldlegierung ergeben. Als Legierungszusätze werden hauptsächlich das Platinnebenmetall Palladium, (früher sehr häufig) Nickel oder bei niedrigen Goldgehalten Silber verwendet. Die Entfärbung des von Natur aus gelben Goldes tritt kontinuierlich ein und setzt eine gewisse Menge des entfärbenden Zusatzes voraus; der Rest, der dann noch bis zum berechneten Gesamtvolumen fehlt, wird oft aus Kupfer oder Silber gestellt.

Titan-Gold-Legierung
Eine aushärtbare Titan-Gold-Legierung mit 99 % Gold und 1 % Titan wird in der Trauringherstellung und Medizintechnik eingesetzt. Der hohe Edelmetallanteil in Verbindung mit hoher Festigkeit machen den Werkstoff interessant. Die gelbe Farbe ist vergleichbar mit der von 750 Gelbgold, jedoch „grauer“. Durch den Titanzusatz ist die Legierung beim Schmelzen sehr empfindlich und reagiert mit Sauerstoff und Stickstoff.

Faktoren für die Wertberechnung
Die Preisentstehung der Preise für Altgold gestaltet sich vollkommen anders als jene des Börsenpreises. Während sich der Börsenpreis aus Angebot und Nachfrage für die einzelnen Händlern weitgehend unbeeinflussbar bildet, werden die Preise für Altgold durch die Goldankäufer aufgrund eigener preispolitischer Motivationen und Interessen gebildet. Es gibt für Altgold oder Münzen keine vorgeschriebenen Preise, sondern nur marktübliche Preise. Orientierungshilfen gibt es im Internet auf den Homepages der großen Affinerien (Scheideanstalten) oder größeren Goldhändler, die aber für keinen Ankäufer verbindlich sind. Die Höhe des Ankaufspreises obliegt dem Goldankäufer. Auch Banken und Edelmetallhändler bilden Preise für Barren oder Münzen ohne gesetzliche Vorgaben. Goldankäufer im Internet publizieren oftmals sehr hohe Ankaufspreise, die aber, liest man die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nicht verbindlich oder garantiert sind. Auch hier gilt: Alles weitab der Norm ist möglicherweise ein Hinweis auf Unseriösität. Vor allem reisende Goldankäufer, die mit Postwurfsendungen werben, bezahlen mit teilweise über 80 % Abschlag vom Börsenpreis weit unter Wert und sind von Verbraucherschützern und Medien besonders negativ beurteilt worden.

In Österreich gilt zum Schutz des Kunden ein unterer, gesetzlich vorgeschriebener Mindestwert, der über der Hälfte des marktüblichen Wertes liegen muss („Verkürzung über die Hälfte“ = Laesio enormis). In Deutschland gibt es diesen Mindestwert nicht.

Sicherer ist die Abwicklung bei Scheideanstalten per Werttransportabholung oder persönliche Anlieferung. Letztendlich endet alles Altgold zum Einschmelzen und Recycling bei einer Scheideanstalt. Einige Scheideanstalten bieten auch für Privathaushalte den Ankauf von Edelmetallen an, welche so das Risiko und die oft nicht unerheblichen Wertabschläge der Gold-Ankauf-Shops umgehen können. Nachteil bei dem Verkauf an Scheideanstalten ist, dass im Gegensatz zu Juwelieren oder Pfandhäusern wiederverkäuflicher Schmuck oder wertvolle Steine weder erkannt noch vergütet werden.

Gesetze und Bestimmungen zum Goldankauf in Deutschland
Der Goldankauf ist in Deutschland durch zahlreiche Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen geregelt. Diese gelten für die Eröffnung und den Betrieb einer Goldankaufstelle. Laut Gewerbeordnung ist Goldankauf kein genehmigungspflichtiges, aber ein überwachungsbedürftiges Gewerbe. In Österreich ist der Goldankauf für jedermann mit einem Handelsgewerbe gesetzlich erlaubt. Da das Handelsgewerbe ein sog. freies Gewerbe darstellt, ist kein Befähigungsnachweis für den Händler erforderlich.

Kein genehmigungspflichtiges Gewerbe
Wer den Ankauf von Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen betreiben möchte, muss dieses Gewerbe bei der zuständigen Behörde anmelden. Der Goldankauf ist aber kein genehmigungspflichtiges Gewerbe. Das heißt, dass der Gewerbetreibende der Behörde lediglich anzeigt, dass er dieses Gewerbe betreibt bzw. betreiben möchte. Goldankauf ist allerdings ein überwachungsbedürftiges Gewerbe.

Überwachungsbedürftiges Gewerbe – § 38 GewO
Der An- und Verkauf von Edelmetallen, edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen gehören zu den überwachungsbedürftigen Gewerben. Das bedeutet, dass die zuständige Behörde nach dem Eingang der Gewerbeanmeldung oder der Gewerbeummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden überprüfen muss. Dazu muss der Gewerbetreibende ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen und vorlegen.

Verbotener Erwerb von Edelmetallen – § 147a GewO
Es ist unter anderem verboten, Edelmetalle, edelmetallhaltige Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen gewerbsmäßig von Minderjährigen zu erwerben. Wer dies vorsätzlich oder fahrlässig tut, kann für diese Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro bestraft werden.

Fahrlässige Hehlerei von Edelmetallen – § 148b GewO
Wer fahrlässig mit gestohlenen Edelmetallen, edelmetallhaltigen Legierungen oder Waren aus Edelmetall handelt, sie schmilzt, probiert oder scheidet, der kann zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft werden.

Verbot des Goldankaufs im Reisegewerbe – § 56 GewO
Der Ankauf (und Verkauf) von Edelmetallen, edelmetallhaltigen Legierungen und Waren mit Edelmetallauflagen ist im Reisegewerbe verboten. Erlaubt ist lediglich der Verkauf von Silberschmuck und Waren mit Silberauflagen bis zu einem Verkaufspreis von 40 Euro.

Kaufvertrag
Um nicht mit § 147a und § 148b der Gewerbeordnung in Konflikt zu geraten, schließen die meisten Goldankaufstellen einen Kaufvertrag mit dem Verkäufer. In diesem Vertrag werden folgende Eckdaten vertraglich vereinbart:

Name und vollständige Adresse von An- und Verkäufer
Genaue Bezeichnung der verkauften Gegenstände

Ankaufspreis
Eidesstattliche Versicherung und Besitzbescheinigung: In dieser Versicherung erklärt der Verkäufer an Eides statt, dass das zum Ankauf angebotene Material uneingeschränktes Eigentum ist, nicht aus einer strafbaren Handlung stammt und weder verpfändet noch übereignet ist. Außerdem erklärt der Anbieter seine Volljährigkeit und volle Geschäftsfähigkeit

Ausweispflicht
Nach § 147a GewO ist es verboten, von Minderjährigen gewerbsmäßig u. a. Edelmetalle (Gold, Silber, Platin und Platinbeimetalle), edelmetallhaltige Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen oder Edelsteine zu erwerben. Daraus ergibt sich eine Ausweispflicht, die in fast allen Bundesländern umgesetzt wird. Hierbei spielt z.B. in Bayern der Wert der angekauften Edelmetalle eine Rolle, obwohl der § 147a GewO hierzu keine Ausnahmen oder Wertgrenzen vorsieht.


Wikipedia

Dieser Text basiert auf dem Artikel GoldankaufGold
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und steht unter der Lizenz Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported (Kurzfassung).
In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren GoldankaufListe der Autoren Gold verfügbar.
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Zahngold Ankauf in Leverkusen

Zahngold Ankauf in Leverkusen

Wir kaufen Ihr Zahngold an! Wir machen Ihr Gold zu Geld!
– Gold, Bruchgold, Altgold Ankauf
– alten Schmuck, Goldschmuck
– Goldketten, Golduhren
– Ankauf von Weißgold, Rotgold, Gelbgold
– Goldbarren und Goldmünzen Ankauf
– altes Zahngold, uvm.

Wir kaufen folgendes an mit Fair und unkompliziert
Gold: Altgold, Bruchgold, Altschmuck, Erbschaften, Uhren, Schmelzgold, Goldschmuck, Dentalgold, Goldmünzen, Goldbarren, Goldgranulat, Goldketten, Goldringe, Armbänder, Goldreste, Goldkronen, Goldprothesen, Dentalgold, Goldunzen, Sammlermünzen, Sammlerunzen, Industriegold, Feingold, Zahngold(auch mit Zähnen).

Silber: Silberschmuck, Silberbarren, Silbermünzen, Silbermedaillen, Industriesilber, Silbergranulat, Feinsilber, Tafelsilber, Silberbesteck, Silberdraht, Silberblech, Silberauflage.

Platin: Platinschmuck, Platinbarren, Platinmünzen, Platindraht, Platinmedaillen, Platinabfälle, Brillantschmuck.

Palladium: Palladiumschmuck, Palladiumbarren, Palladiummünzen, Palladiumzähne, Palladiumbleche, Palladiumabfälle.

Edelmetallankauf zu absoluten Spitzenpreisen

Ihr Fachbetrieb für Edelmetalle
Juwelier Gold Center in Leverkusen (Goldankauf in Leverkusen)

Goldankauf?
Goldankauf ist der Ankauf von Gold (Barren oder Münzen) und goldhaltigen Gegenständen (Goldschmuck, Altgold, Zahngold, Bruchgold, Goldreste usw.). Der Ankaufswert orientiert sich ausschließlich am Feingoldgehalt. Viele Goldankäufer kaufen auch andere Edelmetalle (Platin, Silber, Palladium usw.) und Uhren an.

Ablauf des Goldankaufs
Der Verkäufer bringt oder schickt goldhaltige Gegenstände zum Goldankauf. Die Mitarbeiter des Goldankaufs analysieren den Feingoldgehalt und ermitteln einen Ankaufwert. Seriöse und erfahrene Händler berücksichtigen bei der Preisermittlung auch weiterverkäufliche Edelsteine oder einen möglichen historischen Wert und tätigen alle Prüfschritte vor den Augen des Kunden. Ist der Verkäufer damit einverstanden, wird das Geld ausgezahlt. Der Goldankäufer verkauft die goldhaltigen Gegenstände meist weiter an Edelmetall-Scheideanstalten. Dort werden Feingold und die übrigen Bestandteile getrennt. Das Feingold kann in Industrie und Handwerk wieder verwendet werden.

Ermittlung des Feingoldgehalts
Für die Wertermittlung eines goldhaltigen Gegenstandes ist ausschließlich der Feingoldgehalt (= Karat) von Bedeutung. Nach dem Erhalt analysiert der Goldankäufer Echtheit und Feingoldgehalt.

Echtheitsbestimmung und Analyse per Augenschein (Feingehaltstempel) Röntgenfluoreszenzanalyse oder Strichprobe
Berechnung des vermutlichen Feingoldgehalts (die tatsächliche Feingoldmenge liegt erst nach der Edelmetall-Scheidung vor.)

Feingehaltsbestimmung mittels Strichprobe
Hierbei prüft der Händler das Schmuckstück, indem er erst einen Abrieb des Schmuckstückes auf einen Prüfstein aufbringt, den er dann mittels Säuren auf den Feingehalt testet. Ein positives Ergebnis äußert sich, indem sich der Abrieb unter der Säure nicht oder nur gering verändert. Ein Auflösen des Abriebs bedeutet einen niedrigeren Feingehalt oder dass das Stück aus einem unedlen Metall besteht.

Gewichtsbestimmung
Gewichtsbestimmung per geeichter Präzisionswaage

Das Gewicht der Stücke bestimmt als zweiter Faktor den Preis. Die Bestimmung des Gewichts erfolgt bei jedem seriösen Händler mittels geeichter Präzisionswaage vor den Augen des Kunden und der Kunde kann sich von dem Wägeergebnis selbst am Waagendisplay oder per ebenfalls geeichter Zweitanzeige überzeugen. Es muss mit einer gültig geeichten Waage gewogen werden – kleine Taschenwaagen sind für den gewerblichen Handel unzureichend und gesetzlich nicht erlaubt.

Abzüge vom Gewicht
Zur Kaufpreis-Berechnung wird nur das Gewicht der Goldlegierung herangezogen. Wertlose Fremdmetalle wie Federn von Verschlüssen, Verschmutzungen oder Produktionsreste bei hohlem Schmuck werden in Form des sogenannten Schmelzverlustes abgezogen. Dies gilt auch für Steine ohne Wert, wenn diese nicht gleich vom Händler aus dem Schmuckstück entfernt werden. Diese Schmelzverluste stellen technisch unvermeidbare Gewichtsverluste dar, die beim Schmelzen von jeder Legierung auftreten, da jene Fremdanteile verbrennen, verdampfen oder in die Schlacke (Verbrennungsrückstand) übergehen.
Berechnung des Wertes und Preisfindung bei Edelmetallen

Faktoren für den Wert
Der Wert des Altgoldes unterliegt folgenden Faktoren:

Feingehalt des Stückes (Karat)
Gewicht des Stückes abzüglich unedler Anteile (Steine, Fremdmetalle, Verschmutzungen)
Börsenpreis der Edelmetalle
Abschlag des Händlers auf den Börsenpreis (Handelsspanne)

Feingehalt
Der Feingehalt gibt die Menge an Edelmetall in der Legierung in Teile von Tausend (Promille ‰) an. So beinhalten 1000g einer 18-Karat Legierung beispielsweise 750g Feingold, das sind 75% oder 750‰.

Gängige Feingehalte/gebräuchliche Feingehalte für Schmuck sind:
Gold 916 (22 Karat)
Gold 750 (18 Karat)
Gold 585 (14 Karat)(richtig wäre 583,5, allgemein punziert jedoch ist 585)
Gold 375 (9 Karat)
Gold 333 (8 Karat)

Der Wert der jeweiligen Karatzahl errechnet ein Händler folgendermaßen: Goldpreis in Gramm x (Feingehalt/1000) – Handelsspanne

Bruchgold in Feingold zu verwandeln, bedarf noch eines aufwändigen Weiterverarbeitungsprozesses, der Edelmetall-Scheidung. So sind Abschläge für die Weiterverarbeitung und das Recycling von 15–20 % auf Börsenkurs durchaus gerechtfertigt und seriös.

Rotgold
Rotgold ist eine Goldlegierung, bestehend aus Feingold, Kupfer und gegebenenfalls etwas Silber, um die mechanische Verarbeitbarkeit zu verbessern. Der relativ hohe Kupferanteil, der deutlich über dem des Silbers liegt, ist für die namensgebende „rote“ Färbung und Härte des Materials verantwortlich. Der Farbton ist kupferähnlich.

Regional sind bestimmte Goldfarbtönungen beliebt; so werden im Osten und Süden Europas eher dunklere und farbstarke rötlichere Goldlegierungen verwendet. Umgangssprachlich wurde Rotgold in der DDR als Russengold bezeichnet; teilweise ist in Süddeutschland noch der Begriff Türkengold gebräuchlich. Russengold hat den ungebräuchlichen Feingehalt von 583 und ist daran sehr gut zu erkennen. Die Färbung ist etwas heller als beim Rotgold. Helles, ins Rosa gehendes Gold mit geringem Kupferanteil, das dafür neben Silber auch Palladium enthalten kann, wird als Roségold angeboten.

Gelbgold
Dabei handelt es sich um eine dem Feingold ähnelnde gelbe Goldlegierung aus Feingold mit Silber und Kupfer. Das Verhältnis beeinflusst die Farbe. Mit abnehmendem Goldgehalt reduziert sich die Tiefe des Gelbtons sehr schnell. Üblicherweise ist das Verhältnis der dem Gold zugesetzten Metalle untereinander ca. 1:1; die Tönungen und Farbintensität können stufenlos und beliebig gewählt werden. Die Farbe reicht von hellgelb mit deutlichem Silberanteil bis zu gelborange mit dem umgekehrten Verhältnis zum Kupferzusatz. Gelbgold ist durch ihren hohen Erkennungswert weltweit mit Abstand die beliebteste Goldfarbe.

Grüngold
Grüngold ist eine grünlichgelbe Goldlegierung ohne Kupferzusatz. Die Farbe entsteht durch Annäherung an das Atomverhältnis Gold:Silber 1:1, was im optimalen Fall einem Goldanteil von 646 entspricht, bei dem der deutlichste Grünton auftritt. Da in diesem Falle der Silberanteil schon über 40 % beträgt, ist der Farbton relativ hell. Bis zu einem Drittel des Silbers lässt sich durch Cadmium ersetzen, was den Grünton intensiviert, die günstigen Anlaufeigenschaften und die Schmelztemperatur allerdings reduziert. Die Legierungen sind sehr weich und wenig farbstark. Grüngold wird selten verwendet, üblicherweise zur Darstellung von Laubblättern oder ähnlichem.

Weißgold und Graugold
Ein Ring aus rhodiniertem Weißgold (Palladiumgoldlegierung)

Weißgold als Sammelbegriff bezeichnet Goldlegierungen, die durch Beimischung deutlich entfärbender Zusatzmetalle eine weiß-blassgetönte Goldlegierung ergeben. Als Legierungszusätze werden hauptsächlich das Platinnebenmetall Palladium, (früher sehr häufig) Nickel oder bei niedrigen Goldgehalten Silber verwendet. Die Entfärbung des von Natur aus gelben Goldes tritt kontinuierlich ein und setzt eine gewisse Menge des entfärbenden Zusatzes voraus; der Rest, der dann noch bis zum berechneten Gesamtvolumen fehlt, wird oft aus Kupfer oder Silber gestellt.

Titan-Gold-Legierung
Eine aushärtbare Titan-Gold-Legierung mit 99 % Gold und 1 % Titan wird in der Trauringherstellung und Medizintechnik eingesetzt. Der hohe Edelmetallanteil in Verbindung mit hoher Festigkeit machen den Werkstoff interessant. Die gelbe Farbe ist vergleichbar mit der von 750 Gelbgold, jedoch „grauer“. Durch den Titanzusatz ist die Legierung beim Schmelzen sehr empfindlich und reagiert mit Sauerstoff und Stickstoff.

Faktoren für die Wertberechnung
Die Preisentstehung der Preise für Altgold gestaltet sich vollkommen anders als jene des Börsenpreises. Während sich der Börsenpreis aus Angebot und Nachfrage für die einzelnen Händlern weitgehend unbeeinflussbar bildet, werden die Preise für Altgold durch die Goldankäufer aufgrund eigener preispolitischer Motivationen und Interessen gebildet. Es gibt für Altgold oder Münzen keine vorgeschriebenen Preise, sondern nur marktübliche Preise. Orientierungshilfen gibt es im Internet auf den Homepages der großen Affinerien (Scheideanstalten) oder größeren Goldhändler, die aber für keinen Ankäufer verbindlich sind. Die Höhe des Ankaufspreises obliegt dem Goldankäufer. Auch Banken und Edelmetallhändler bilden Preise für Barren oder Münzen ohne gesetzliche Vorgaben. Goldankäufer im Internet publizieren oftmals sehr hohe Ankaufspreise, die aber, liest man die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nicht verbindlich oder garantiert sind. Auch hier gilt: Alles weitab der Norm ist möglicherweise ein Hinweis auf Unseriösität. Vor allem reisende Goldankäufer, die mit Postwurfsendungen werben, bezahlen mit teilweise über 80 % Abschlag vom Börsenpreis weit unter Wert und sind von Verbraucherschützern und Medien besonders negativ beurteilt worden.

In Österreich gilt zum Schutz des Kunden ein unterer, gesetzlich vorgeschriebener Mindestwert, der über der Hälfte des marktüblichen Wertes liegen muss („Verkürzung über die Hälfte“ = Laesio enormis). In Deutschland gibt es diesen Mindestwert nicht.

Sicherer ist die Abwicklung bei Scheideanstalten per Werttransportabholung oder persönliche Anlieferung. Letztendlich endet alles Altgold zum Einschmelzen und Recycling bei einer Scheideanstalt. Einige Scheideanstalten bieten auch für Privathaushalte den Ankauf von Edelmetallen an, welche so das Risiko und die oft nicht unerheblichen Wertabschläge der Gold-Ankauf-Shops umgehen können. Nachteil bei dem Verkauf an Scheideanstalten ist, dass im Gegensatz zu Juwelieren oder Pfandhäusern wiederverkäuflicher Schmuck oder wertvolle Steine weder erkannt noch vergütet werden.

Gesetze und Bestimmungen zum Goldankauf in Deutschland
Der Goldankauf ist in Deutschland durch zahlreiche Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen geregelt. Diese gelten für die Eröffnung und den Betrieb einer Goldankaufstelle. Laut Gewerbeordnung ist Goldankauf kein genehmigungspflichtiges, aber ein überwachungsbedürftiges Gewerbe. In Österreich ist der Goldankauf für jedermann mit einem Handelsgewerbe gesetzlich erlaubt. Da das Handelsgewerbe ein sog. freies Gewerbe darstellt, ist kein Befähigungsnachweis für den Händler erforderlich.

Kein genehmigungspflichtiges Gewerbe
Wer den Ankauf von Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen betreiben möchte, muss dieses Gewerbe bei der zuständigen Behörde anmelden. Der Goldankauf ist aber kein genehmigungspflichtiges Gewerbe. Das heißt, dass der Gewerbetreibende der Behörde lediglich anzeigt, dass er dieses Gewerbe betreibt bzw. betreiben möchte. Goldankauf ist allerdings ein überwachungsbedürftiges Gewerbe.

Überwachungsbedürftiges Gewerbe – § 38 GewO
Der An- und Verkauf von Edelmetallen, edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen gehören zu den überwachungsbedürftigen Gewerben. Das bedeutet, dass die zuständige Behörde nach dem Eingang der Gewerbeanmeldung oder der Gewerbeummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden überprüfen muss. Dazu muss der Gewerbetreibende ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen und vorlegen.

Verbotener Erwerb von Edelmetallen – § 147a GewO
Es ist unter anderem verboten, Edelmetalle, edelmetallhaltige Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen gewerbsmäßig von Minderjährigen zu erwerben. Wer dies vorsätzlich oder fahrlässig tut, kann für diese Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro bestraft werden.

Fahrlässige Hehlerei von Edelmetallen – § 148b GewO
Wer fahrlässig mit gestohlenen Edelmetallen, edelmetallhaltigen Legierungen oder Waren aus Edelmetall handelt, sie schmilzt, probiert oder scheidet, der kann zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft werden.

Verbot des Goldankaufs im Reisegewerbe – § 56 GewO
Der Ankauf (und Verkauf) von Edelmetallen, edelmetallhaltigen Legierungen und Waren mit Edelmetallauflagen ist im Reisegewerbe verboten. Erlaubt ist lediglich der Verkauf von Silberschmuck und Waren mit Silberauflagen bis zu einem Verkaufspreis von 40 Euro.

Kaufvertrag
Um nicht mit § 147a und § 148b der Gewerbeordnung in Konflikt zu geraten, schließen die meisten Goldankaufstellen einen Kaufvertrag mit dem Verkäufer. In diesem Vertrag werden folgende Eckdaten vertraglich vereinbart:

Name und vollständige Adresse von An- und Verkäufer
Genaue Bezeichnung der verkauften Gegenstände

Ankaufspreis
Eidesstattliche Versicherung und Besitzbescheinigung: In dieser Versicherung erklärt der Verkäufer an Eides statt, dass das zum Ankauf angebotene Material uneingeschränktes Eigentum ist, nicht aus einer strafbaren Handlung stammt und weder verpfändet noch übereignet ist. Außerdem erklärt der Anbieter seine Volljährigkeit und volle Geschäftsfähigkeit

Ausweispflicht
Nach § 147a GewO ist es verboten, von Minderjährigen gewerbsmäßig u. a. Edelmetalle (Gold, Silber, Platin und Platinbeimetalle), edelmetallhaltige Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen oder Edelsteine zu erwerben. Daraus ergibt sich eine Ausweispflicht, die in fast allen Bundesländern umgesetzt wird. Hierbei spielt z.B. in Bayern der Wert der angekauften Edelmetalle eine Rolle, obwohl der § 147a GewO hierzu keine Ausnahmen oder Wertgrenzen vorsieht.


Wikipedia

Dieser Text basiert auf dem Artikel GoldankaufGold
aus der freien Enzyklopädie Wikipedia
und steht unter der Lizenz Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported (Kurzfassung).
In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren GoldankaufListe der Autoren Gold verfügbar.
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Bruchgold Ankauf in Leverkusen

Bruchgold Ankauf in Leverkusen

Wir kaufen Ihr Bruchgold an! Wir machen Ihr Gold zu Geld!
– Gold, Bruchgold, Altgold Ankauf
– alten Schmuck, Goldschmuck
– Goldketten, Golduhren
– Ankauf von Weißgold, Rotgold, Gelbgold
– Goldbarren und Goldmünzen Ankauf
– altes Zahngold, uvm.

Wir kaufen folgendes an mit Fair und unkompliziert
Gold: Altgold, Bruchgold, Altschmuck, Erbschaften, Uhren, Schmelzgold, Goldschmuck, Dentalgold, Goldmünzen, Goldbarren, Goldgranulat, Goldketten, Goldringe, Armbänder, Goldreste, Goldkronen, Goldprothesen, Dentalgold, Goldunzen, Sammlermünzen, Sammlerunzen, Industriegold, Feingold, Zahngold(auch mit Zähnen).

Silber: Silberschmuck, Silberbarren, Silbermünzen, Silbermedaillen, Industriesilber, Silbergranulat, Feinsilber, Tafelsilber, Silberbesteck, Silberdraht, Silberblech, Silberauflage.

Platin: Platinschmuck, Platinbarren, Platinmünzen, Platindraht, Platinmedaillen, Platinabfälle, Brillantschmuck.

Palladium: Palladiumschmuck, Palladiumbarren, Palladiummünzen, Palladiumzähne, Palladiumbleche, Palladiumabfälle.

Edelmetallankauf zu absoluten Spitzenpreisen

Ihr Fachbetrieb für Edelmetalle
Juwelier Gold Center in Leverkusen (Goldankauf in Leverkusen)

Goldankauf?
Goldankauf ist der Ankauf von Gold (Barren oder Münzen) und goldhaltigen Gegenständen (Goldschmuck, Altgold, Zahngold, Bruchgold, Goldreste usw.). Der Ankaufswert orientiert sich ausschließlich am Feingoldgehalt. Viele Goldankäufer kaufen auch andere Edelmetalle (Platin, Silber, Palladium usw.) und Uhren an.

Ablauf des Goldankaufs
Der Verkäufer bringt oder schickt goldhaltige Gegenstände zum Goldankauf. Die Mitarbeiter des Goldankaufs analysieren den Feingoldgehalt und ermitteln einen Ankaufwert. Seriöse und erfahrene Händler berücksichtigen bei der Preisermittlung auch weiterverkäufliche Edelsteine oder einen möglichen historischen Wert und tätigen alle Prüfschritte vor den Augen des Kunden. Ist der Verkäufer damit einverstanden, wird das Geld ausgezahlt. Der Goldankäufer verkauft die goldhaltigen Gegenstände meist weiter an Edelmetall-Scheideanstalten. Dort werden Feingold und die übrigen Bestandteile getrennt. Das Feingold kann in Industrie und Handwerk wieder verwendet werden.

Ermittlung des Feingoldgehalts
Für die Wertermittlung eines goldhaltigen Gegenstandes ist ausschließlich der Feingoldgehalt (= Karat) von Bedeutung. Nach dem Erhalt analysiert der Goldankäufer Echtheit und Feingoldgehalt.

Echtheitsbestimmung und Analyse per Augenschein (Feingehaltstempel) Röntgenfluoreszenzanalyse oder Strichprobe
Berechnung des vermutlichen Feingoldgehalts (die tatsächliche Feingoldmenge liegt erst nach der Edelmetall-Scheidung vor.)

Feingehaltsbestimmung mittels Strichprobe
Hierbei prüft der Händler das Schmuckstück, indem er erst einen Abrieb des Schmuckstückes auf einen Prüfstein aufbringt, den er dann mittels Säuren auf den Feingehalt testet. Ein positives Ergebnis äußert sich, indem sich der Abrieb unter der Säure nicht oder nur gering verändert. Ein Auflösen des Abriebs bedeutet einen niedrigeren Feingehalt oder dass das Stück aus einem unedlen Metall besteht.

Gewichtsbestimmung
Gewichtsbestimmung per geeichter Präzisionswaage

Das Gewicht der Stücke bestimmt als zweiter Faktor den Preis. Die Bestimmung des Gewichts erfolgt bei jedem seriösen Händler mittels geeichter Präzisionswaage vor den Augen des Kunden und der Kunde kann sich von dem Wägeergebnis selbst am Waagendisplay oder per ebenfalls geeichter Zweitanzeige überzeugen. Es muss mit einer gültig geeichten Waage gewogen werden – kleine Taschenwaagen sind für den gewerblichen Handel unzureichend und gesetzlich nicht erlaubt.

Abzüge vom Gewicht
Zur Kaufpreis-Berechnung wird nur das Gewicht der Goldlegierung herangezogen. Wertlose Fremdmetalle wie Federn von Verschlüssen, Verschmutzungen oder Produktionsreste bei hohlem Schmuck werden in Form des sogenannten Schmelzverlustes abgezogen. Dies gilt auch für Steine ohne Wert, wenn diese nicht gleich vom Händler aus dem Schmuckstück entfernt werden. Diese Schmelzverluste stellen technisch unvermeidbare Gewichtsverluste dar, die beim Schmelzen von jeder Legierung auftreten, da jene Fremdanteile verbrennen, verdampfen oder in die Schlacke (Verbrennungsrückstand) übergehen.
Berechnung des Wertes und Preisfindung bei Edelmetallen

Faktoren für den Wert
Der Wert des Altgoldes unterliegt folgenden Faktoren:

Feingehalt des Stückes (Karat)
Gewicht des Stückes abzüglich unedler Anteile (Steine, Fremdmetalle, Verschmutzungen)
Börsenpreis der Edelmetalle
Abschlag des Händlers auf den Börsenpreis (Handelsspanne)

Feingehalt
Der Feingehalt gibt die Menge an Edelmetall in der Legierung in Teile von Tausend (Promille ‰) an. So beinhalten 1000g einer 18-Karat Legierung beispielsweise 750g Feingold, das sind 75% oder 750‰.

Gängige Feingehalte/gebräuchliche Feingehalte für Schmuck sind:
Gold 916 (22 Karat)
Gold 750 (18 Karat)
Gold 585 (14 Karat)(richtig wäre 583,5, allgemein punziert jedoch ist 585)
Gold 375 (9 Karat)
Gold 333 (8 Karat)

Der Wert der jeweiligen Karatzahl errechnet ein Händler folgendermaßen: Goldpreis in Gramm x (Feingehalt/1000) – Handelsspanne

Bruchgold in Feingold zu verwandeln, bedarf noch eines aufwändigen Weiterverarbeitungsprozesses, der Edelmetall-Scheidung. So sind Abschläge für die Weiterverarbeitung und das Recycling von 15–20 % auf Börsenkurs durchaus gerechtfertigt und seriös.

Rotgold
Rotgold ist eine Goldlegierung, bestehend aus Feingold, Kupfer und gegebenenfalls etwas Silber, um die mechanische Verarbeitbarkeit zu verbessern. Der relativ hohe Kupferanteil, der deutlich über dem des Silbers liegt, ist für die namensgebende „rote“ Färbung und Härte des Materials verantwortlich. Der Farbton ist kupferähnlich.

Regional sind bestimmte Goldfarbtönungen beliebt; so werden im Osten und Süden Europas eher dunklere und farbstarke rötlichere Goldlegierungen verwendet. Umgangssprachlich wurde Rotgold in der DDR als Russengold bezeichnet; teilweise ist in Süddeutschland noch der Begriff Türkengold gebräuchlich. Russengold hat den ungebräuchlichen Feingehalt von 583 und ist daran sehr gut zu erkennen. Die Färbung ist etwas heller als beim Rotgold. Helles, ins Rosa gehendes Gold mit geringem Kupferanteil, das dafür neben Silber auch Palladium enthalten kann, wird als Roségold angeboten.

Gelbgold
Dabei handelt es sich um eine dem Feingold ähnelnde gelbe Goldlegierung aus Feingold mit Silber und Kupfer. Das Verhältnis beeinflusst die Farbe. Mit abnehmendem Goldgehalt reduziert sich die Tiefe des Gelbtons sehr schnell. Üblicherweise ist das Verhältnis der dem Gold zugesetzten Metalle untereinander ca. 1:1; die Tönungen und Farbintensität können stufenlos und beliebig gewählt werden. Die Farbe reicht von hellgelb mit deutlichem Silberanteil bis zu gelborange mit dem umgekehrten Verhältnis zum Kupferzusatz. Gelbgold ist durch ihren hohen Erkennungswert weltweit mit Abstand die beliebteste Goldfarbe.

Grüngold
Grüngold ist eine grünlichgelbe Goldlegierung ohne Kupferzusatz. Die Farbe entsteht durch Annäherung an das Atomverhältnis Gold:Silber 1:1, was im optimalen Fall einem Goldanteil von 646 entspricht, bei dem der deutlichste Grünton auftritt. Da in diesem Falle der Silberanteil schon über 40 % beträgt, ist der Farbton relativ hell. Bis zu einem Drittel des Silbers lässt sich durch Cadmium ersetzen, was den Grünton intensiviert, die günstigen Anlaufeigenschaften und die Schmelztemperatur allerdings reduziert. Die Legierungen sind sehr weich und wenig farbstark. Grüngold wird selten verwendet, üblicherweise zur Darstellung von Laubblättern oder ähnlichem.

Weißgold und Graugold
Ein Ring aus rhodiniertem Weißgold (Palladiumgoldlegierung)

Weißgold als Sammelbegriff bezeichnet Goldlegierungen, die durch Beimischung deutlich entfärbender Zusatzmetalle eine weiß-blassgetönte Goldlegierung ergeben. Als Legierungszusätze werden hauptsächlich das Platinnebenmetall Palladium, (früher sehr häufig) Nickel oder bei niedrigen Goldgehalten Silber verwendet. Die Entfärbung des von Natur aus gelben Goldes tritt kontinuierlich ein und setzt eine gewisse Menge des entfärbenden Zusatzes voraus; der Rest, der dann noch bis zum berechneten Gesamtvolumen fehlt, wird oft aus Kupfer oder Silber gestellt.

Titan-Gold-Legierung
Eine aushärtbare Titan-Gold-Legierung mit 99 % Gold und 1 % Titan wird in der Trauringherstellung und Medizintechnik eingesetzt. Der hohe Edelmetallanteil in Verbindung mit hoher Festigkeit machen den Werkstoff interessant. Die gelbe Farbe ist vergleichbar mit der von 750 Gelbgold, jedoch „grauer“. Durch den Titanzusatz ist die Legierung beim Schmelzen sehr empfindlich und reagiert mit Sauerstoff und Stickstoff.

Faktoren für die Wertberechnung
Die Preisentstehung der Preise für Altgold gestaltet sich vollkommen anders als jene des Börsenpreises. Während sich der Börsenpreis aus Angebot und Nachfrage für die einzelnen Händlern weitgehend unbeeinflussbar bildet, werden die Preise für Altgold durch die Goldankäufer aufgrund eigener preispolitischer Motivationen und Interessen gebildet. Es gibt für Altgold oder Münzen keine vorgeschriebenen Preise, sondern nur marktübliche Preise. Orientierungshilfen gibt es im Internet auf den Homepages der großen Affinerien (Scheideanstalten) oder größeren Goldhändler, die aber für keinen Ankäufer verbindlich sind. Die Höhe des Ankaufspreises obliegt dem Goldankäufer. Auch Banken und Edelmetallhändler bilden Preise für Barren oder Münzen ohne gesetzliche Vorgaben. Goldankäufer im Internet publizieren oftmals sehr hohe Ankaufspreise, die aber, liest man die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nicht verbindlich oder garantiert sind. Auch hier gilt: Alles weitab der Norm ist möglicherweise ein Hinweis auf Unseriösität. Vor allem reisende Goldankäufer, die mit Postwurfsendungen werben, bezahlen mit teilweise über 80 % Abschlag vom Börsenpreis weit unter Wert und sind von Verbraucherschützern und Medien besonders negativ beurteilt worden.

In Österreich gilt zum Schutz des Kunden ein unterer, gesetzlich vorgeschriebener Mindestwert, der über der Hälfte des marktüblichen Wertes liegen muss („Verkürzung über die Hälfte“ = Laesio enormis). In Deutschland gibt es diesen Mindestwert nicht.

Sicherer ist die Abwicklung bei Scheideanstalten per Werttransportabholung oder persönliche Anlieferung. Letztendlich endet alles Altgold zum Einschmelzen und Recycling bei einer Scheideanstalt. Einige Scheideanstalten bieten auch für Privathaushalte den Ankauf von Edelmetallen an, welche so das Risiko und die oft nicht unerheblichen Wertabschläge der Gold-Ankauf-Shops umgehen können. Nachteil bei dem Verkauf an Scheideanstalten ist, dass im Gegensatz zu Juwelieren oder Pfandhäusern wiederverkäuflicher Schmuck oder wertvolle Steine weder erkannt noch vergütet werden.

Gesetze und Bestimmungen zum Goldankauf in Deutschland
Der Goldankauf ist in Deutschland durch zahlreiche Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen geregelt. Diese gelten für die Eröffnung und den Betrieb einer Goldankaufstelle. Laut Gewerbeordnung ist Goldankauf kein genehmigungspflichtiges, aber ein überwachungsbedürftiges Gewerbe. In Österreich ist der Goldankauf für jedermann mit einem Handelsgewerbe gesetzlich erlaubt. Da das Handelsgewerbe ein sog. freies Gewerbe darstellt, ist kein Befähigungsnachweis für den Händler erforderlich.

Kein genehmigungspflichtiges Gewerbe
Wer den Ankauf von Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen betreiben möchte, muss dieses Gewerbe bei der zuständigen Behörde anmelden. Der Goldankauf ist aber kein genehmigungspflichtiges Gewerbe. Das heißt, dass der Gewerbetreibende der Behörde lediglich anzeigt, dass er dieses Gewerbe betreibt bzw. betreiben möchte. Goldankauf ist allerdings ein überwachungsbedürftiges Gewerbe.

Überwachungsbedürftiges Gewerbe – § 38 GewO
Der An- und Verkauf von Edelmetallen, edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen gehören zu den überwachungsbedürftigen Gewerben. Das bedeutet, dass die zuständige Behörde nach dem Eingang der Gewerbeanmeldung oder der Gewerbeummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden überprüfen muss. Dazu muss der Gewerbetreibende ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen und vorlegen.

Verbotener Erwerb von Edelmetallen – § 147a GewO
Es ist unter anderem verboten, Edelmetalle, edelmetallhaltige Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen gewerbsmäßig von Minderjährigen zu erwerben. Wer dies vorsätzlich oder fahrlässig tut, kann für diese Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro bestraft werden.

Fahrlässige Hehlerei von Edelmetallen – § 148b GewO
Wer fahrlässig mit gestohlenen Edelmetallen, edelmetallhaltigen Legierungen oder Waren aus Edelmetall handelt, sie schmilzt, probiert oder scheidet, der kann zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft werden.

Verbot des Goldankaufs im Reisegewerbe – § 56 GewO
Der Ankauf (und Verkauf) von Edelmetallen, edelmetallhaltigen Legierungen und Waren mit Edelmetallauflagen ist im Reisegewerbe verboten. Erlaubt ist lediglich der Verkauf von Silberschmuck und Waren mit Silberauflagen bis zu einem Verkaufspreis von 40 Euro.

Kaufvertrag
Um nicht mit § 147a und § 148b der Gewerbeordnung in Konflikt zu geraten, schließen die meisten Goldankaufstellen einen Kaufvertrag mit dem Verkäufer. In diesem Vertrag werden folgende Eckdaten vertraglich vereinbart:

Name und vollständige Adresse von An- und Verkäufer
Genaue Bezeichnung der verkauften Gegenstände

Ankaufspreis
Eidesstattliche Versicherung und Besitzbescheinigung: In dieser Versicherung erklärt der Verkäufer an Eides statt, dass das zum Ankauf angebotene Material uneingeschränktes Eigentum ist, nicht aus einer strafbaren Handlung stammt und weder verpfändet noch übereignet ist. Außerdem erklärt der Anbieter seine Volljährigkeit und volle Geschäftsfähigkeit

Ausweispflicht
Nach § 147a GewO ist es verboten, von Minderjährigen gewerbsmäßig u. a. Edelmetalle (Gold, Silber, Platin und Platinbeimetalle), edelmetallhaltige Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen oder Edelsteine zu erwerben. Daraus ergibt sich eine Ausweispflicht, die in fast allen Bundesländern umgesetzt wird. Hierbei spielt z.B. in Bayern der Wert der angekauften Edelmetalle eine Rolle, obwohl der § 147a GewO hierzu keine Ausnahmen oder Wertgrenzen vorsieht.


Wikipedia

Dieser Text basiert auf dem Artikel GoldankaufGold
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und steht unter der Lizenz Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported (Kurzfassung).
In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren GoldankaufListe der Autoren Gold verfügbar.
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Altgold Ankauf in Leverkusen

Altgold Ankauf in Leverkusen

Wir kaufen Ihr Altgold an! Wir machen Ihr Gold zu Geld!
– Gold, Bruchgold, Altgold Ankauf
– alten Schmuck, Goldschmuck
– Goldketten, Golduhren
– Ankauf von Weißgold, Rotgold, Gelbgold
– Goldbarren und Goldmünzen Ankauf
– altes Zahngold, uvm.

Wir kaufen folgendes an mit Fair und unkompliziert
Gold: Altgold, Bruchgold, Altschmuck, Erbschaften, Uhren, Schmelzgold, Goldschmuck, Dentalgold, Goldmünzen, Goldbarren, Goldgranulat, Goldketten, Goldringe, Armbänder, Goldreste, Goldkronen, Goldprothesen, Dentalgold, Goldunzen, Sammlermünzen, Sammlerunzen, Industriegold, Feingold, Zahngold(auch mit Zähnen).

Silber: Silberschmuck, Silberbarren, Silbermünzen, Silbermedaillen, Industriesilber, Silbergranulat, Feinsilber, Tafelsilber, Silberbesteck, Silberdraht, Silberblech, Silberauflage.

Platin: Platinschmuck, Platinbarren, Platinmünzen, Platindraht, Platinmedaillen, Platinabfälle, Brillantschmuck.

Palladium: Palladiumschmuck, Palladiumbarren, Palladiummünzen, Palladiumzähne, Palladiumbleche, Palladiumabfälle.

Edelmetallankauf zu absoluten Spitzenpreisen

Ihr Fachbetrieb für Edelmetalle
Juwelier Gold Center in Leverkusen (Goldankauf in Leverkusen)

Goldankauf?
Goldankauf ist der Ankauf von Gold (Barren oder Münzen) und goldhaltigen Gegenständen (Goldschmuck, Altgold, Zahngold, Bruchgold, Goldreste usw.). Der Ankaufswert orientiert sich ausschließlich am Feingoldgehalt. Viele Goldankäufer kaufen auch andere Edelmetalle (Platin, Silber, Palladium usw.) und Uhren an.

Ablauf des Goldankaufs
Der Verkäufer bringt oder schickt goldhaltige Gegenstände zum Goldankauf. Die Mitarbeiter des Goldankaufs analysieren den Feingoldgehalt und ermitteln einen Ankaufwert. Seriöse und erfahrene Händler berücksichtigen bei der Preisermittlung auch weiterverkäufliche Edelsteine oder einen möglichen historischen Wert und tätigen alle Prüfschritte vor den Augen des Kunden. Ist der Verkäufer damit einverstanden, wird das Geld ausgezahlt. Der Goldankäufer verkauft die goldhaltigen Gegenstände meist weiter an Edelmetall-Scheideanstalten. Dort werden Feingold und die übrigen Bestandteile getrennt. Das Feingold kann in Industrie und Handwerk wieder verwendet werden.

Ermittlung des Feingoldgehalts
Für die Wertermittlung eines goldhaltigen Gegenstandes ist ausschließlich der Feingoldgehalt (= Karat) von Bedeutung. Nach dem Erhalt analysiert der Goldankäufer Echtheit und Feingoldgehalt.

Echtheitsbestimmung und Analyse per Augenschein (Feingehaltstempel) Röntgenfluoreszenzanalyse oder Strichprobe
Berechnung des vermutlichen Feingoldgehalts (die tatsächliche Feingoldmenge liegt erst nach der Edelmetall-Scheidung vor.)

Feingehaltsbestimmung mittels Strichprobe
Hierbei prüft der Händler das Schmuckstück, indem er erst einen Abrieb des Schmuckstückes auf einen Prüfstein aufbringt, den er dann mittels Säuren auf den Feingehalt testet. Ein positives Ergebnis äußert sich, indem sich der Abrieb unter der Säure nicht oder nur gering verändert. Ein Auflösen des Abriebs bedeutet einen niedrigeren Feingehalt oder dass das Stück aus einem unedlen Metall besteht.

Gewichtsbestimmung
Gewichtsbestimmung per geeichter Präzisionswaage

Das Gewicht der Stücke bestimmt als zweiter Faktor den Preis. Die Bestimmung des Gewichts erfolgt bei jedem seriösen Händler mittels geeichter Präzisionswaage vor den Augen des Kunden und der Kunde kann sich von dem Wägeergebnis selbst am Waagendisplay oder per ebenfalls geeichter Zweitanzeige überzeugen. Es muss mit einer gültig geeichten Waage gewogen werden – kleine Taschenwaagen sind für den gewerblichen Handel unzureichend und gesetzlich nicht erlaubt.

Abzüge vom Gewicht
Zur Kaufpreis-Berechnung wird nur das Gewicht der Goldlegierung herangezogen. Wertlose Fremdmetalle wie Federn von Verschlüssen, Verschmutzungen oder Produktionsreste bei hohlem Schmuck werden in Form des sogenannten Schmelzverlustes abgezogen. Dies gilt auch für Steine ohne Wert, wenn diese nicht gleich vom Händler aus dem Schmuckstück entfernt werden. Diese Schmelzverluste stellen technisch unvermeidbare Gewichtsverluste dar, die beim Schmelzen von jeder Legierung auftreten, da jene Fremdanteile verbrennen, verdampfen oder in die Schlacke (Verbrennungsrückstand) übergehen.
Berechnung des Wertes und Preisfindung bei Edelmetallen

Faktoren für den Wert
Der Wert des Altgoldes unterliegt folgenden Faktoren:

Feingehalt des Stückes (Karat)
Gewicht des Stückes abzüglich unedler Anteile (Steine, Fremdmetalle, Verschmutzungen)
Börsenpreis der Edelmetalle
Abschlag des Händlers auf den Börsenpreis (Handelsspanne)

Feingehalt
Der Feingehalt gibt die Menge an Edelmetall in der Legierung in Teile von Tausend (Promille ‰) an. So beinhalten 1000g einer 18-Karat Legierung beispielsweise 750g Feingold, das sind 75% oder 750‰.

Gängige Feingehalte/gebräuchliche Feingehalte für Schmuck sind:
Gold 916 (22 Karat)
Gold 750 (18 Karat)
Gold 585 (14 Karat)(richtig wäre 583,5, allgemein punziert jedoch ist 585)
Gold 375 (9 Karat)
Gold 333 (8 Karat)

Der Wert der jeweiligen Karatzahl errechnet ein Händler folgendermaßen: Goldpreis in Gramm x (Feingehalt/1000) – Handelsspanne

Bruchgold in Feingold zu verwandeln, bedarf noch eines aufwändigen Weiterverarbeitungsprozesses, der Edelmetall-Scheidung. So sind Abschläge für die Weiterverarbeitung und das Recycling von 15–20 % auf Börsenkurs durchaus gerechtfertigt und seriös.

Rotgold
Rotgold ist eine Goldlegierung, bestehend aus Feingold, Kupfer und gegebenenfalls etwas Silber, um die mechanische Verarbeitbarkeit zu verbessern. Der relativ hohe Kupferanteil, der deutlich über dem des Silbers liegt, ist für die namensgebende „rote“ Färbung und Härte des Materials verantwortlich. Der Farbton ist kupferähnlich.

Regional sind bestimmte Goldfarbtönungen beliebt; so werden im Osten und Süden Europas eher dunklere und farbstarke rötlichere Goldlegierungen verwendet. Umgangssprachlich wurde Rotgold in der DDR als Russengold bezeichnet; teilweise ist in Süddeutschland noch der Begriff Türkengold gebräuchlich. Russengold hat den ungebräuchlichen Feingehalt von 583 und ist daran sehr gut zu erkennen. Die Färbung ist etwas heller als beim Rotgold. Helles, ins Rosa gehendes Gold mit geringem Kupferanteil, das dafür neben Silber auch Palladium enthalten kann, wird als Roségold angeboten.

Gelbgold
Dabei handelt es sich um eine dem Feingold ähnelnde gelbe Goldlegierung aus Feingold mit Silber und Kupfer. Das Verhältnis beeinflusst die Farbe. Mit abnehmendem Goldgehalt reduziert sich die Tiefe des Gelbtons sehr schnell. Üblicherweise ist das Verhältnis der dem Gold zugesetzten Metalle untereinander ca. 1:1; die Tönungen und Farbintensität können stufenlos und beliebig gewählt werden. Die Farbe reicht von hellgelb mit deutlichem Silberanteil bis zu gelborange mit dem umgekehrten Verhältnis zum Kupferzusatz. Gelbgold ist durch ihren hohen Erkennungswert weltweit mit Abstand die beliebteste Goldfarbe.

Grüngold
Grüngold ist eine grünlichgelbe Goldlegierung ohne Kupferzusatz. Die Farbe entsteht durch Annäherung an das Atomverhältnis Gold:Silber 1:1, was im optimalen Fall einem Goldanteil von 646 entspricht, bei dem der deutlichste Grünton auftritt. Da in diesem Falle der Silberanteil schon über 40 % beträgt, ist der Farbton relativ hell. Bis zu einem Drittel des Silbers lässt sich durch Cadmium ersetzen, was den Grünton intensiviert, die günstigen Anlaufeigenschaften und die Schmelztemperatur allerdings reduziert. Die Legierungen sind sehr weich und wenig farbstark. Grüngold wird selten verwendet, üblicherweise zur Darstellung von Laubblättern oder ähnlichem.

Weißgold und Graugold
Ein Ring aus rhodiniertem Weißgold (Palladiumgoldlegierung)

Weißgold als Sammelbegriff bezeichnet Goldlegierungen, die durch Beimischung deutlich entfärbender Zusatzmetalle eine weiß-blassgetönte Goldlegierung ergeben. Als Legierungszusätze werden hauptsächlich das Platinnebenmetall Palladium, (früher sehr häufig) Nickel oder bei niedrigen Goldgehalten Silber verwendet. Die Entfärbung des von Natur aus gelben Goldes tritt kontinuierlich ein und setzt eine gewisse Menge des entfärbenden Zusatzes voraus; der Rest, der dann noch bis zum berechneten Gesamtvolumen fehlt, wird oft aus Kupfer oder Silber gestellt.

Titan-Gold-Legierung
Eine aushärtbare Titan-Gold-Legierung mit 99 % Gold und 1 % Titan wird in der Trauringherstellung und Medizintechnik eingesetzt. Der hohe Edelmetallanteil in Verbindung mit hoher Festigkeit machen den Werkstoff interessant. Die gelbe Farbe ist vergleichbar mit der von 750 Gelbgold, jedoch „grauer“. Durch den Titanzusatz ist die Legierung beim Schmelzen sehr empfindlich und reagiert mit Sauerstoff und Stickstoff.

Faktoren für die Wertberechnung
Die Preisentstehung der Preise für Altgold gestaltet sich vollkommen anders als jene des Börsenpreises. Während sich der Börsenpreis aus Angebot und Nachfrage für die einzelnen Händlern weitgehend unbeeinflussbar bildet, werden die Preise für Altgold durch die Goldankäufer aufgrund eigener preispolitischer Motivationen und Interessen gebildet. Es gibt für Altgold oder Münzen keine vorgeschriebenen Preise, sondern nur marktübliche Preise. Orientierungshilfen gibt es im Internet auf den Homepages der großen Affinerien (Scheideanstalten) oder größeren Goldhändler, die aber für keinen Ankäufer verbindlich sind. Die Höhe des Ankaufspreises obliegt dem Goldankäufer. Auch Banken und Edelmetallhändler bilden Preise für Barren oder Münzen ohne gesetzliche Vorgaben. Goldankäufer im Internet publizieren oftmals sehr hohe Ankaufspreise, die aber, liest man die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nicht verbindlich oder garantiert sind. Auch hier gilt: Alles weitab der Norm ist möglicherweise ein Hinweis auf Unseriösität. Vor allem reisende Goldankäufer, die mit Postwurfsendungen werben, bezahlen mit teilweise über 80 % Abschlag vom Börsenpreis weit unter Wert und sind von Verbraucherschützern und Medien besonders negativ beurteilt worden.

In Österreich gilt zum Schutz des Kunden ein unterer, gesetzlich vorgeschriebener Mindestwert, der über der Hälfte des marktüblichen Wertes liegen muss („Verkürzung über die Hälfte“ = Laesio enormis). In Deutschland gibt es diesen Mindestwert nicht.

Sicherer ist die Abwicklung bei Scheideanstalten per Werttransportabholung oder persönliche Anlieferung. Letztendlich endet alles Altgold zum Einschmelzen und Recycling bei einer Scheideanstalt. Einige Scheideanstalten bieten auch für Privathaushalte den Ankauf von Edelmetallen an, welche so das Risiko und die oft nicht unerheblichen Wertabschläge der Gold-Ankauf-Shops umgehen können. Nachteil bei dem Verkauf an Scheideanstalten ist, dass im Gegensatz zu Juwelieren oder Pfandhäusern wiederverkäuflicher Schmuck oder wertvolle Steine weder erkannt noch vergütet werden.

Gesetze und Bestimmungen zum Goldankauf in Deutschland
Der Goldankauf ist in Deutschland durch zahlreiche Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen geregelt. Diese gelten für die Eröffnung und den Betrieb einer Goldankaufstelle. Laut Gewerbeordnung ist Goldankauf kein genehmigungspflichtiges, aber ein überwachungsbedürftiges Gewerbe. In Österreich ist der Goldankauf für jedermann mit einem Handelsgewerbe gesetzlich erlaubt. Da das Handelsgewerbe ein sog. freies Gewerbe darstellt, ist kein Befähigungsnachweis für den Händler erforderlich.

Kein genehmigungspflichtiges Gewerbe
Wer den Ankauf von Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen betreiben möchte, muss dieses Gewerbe bei der zuständigen Behörde anmelden. Der Goldankauf ist aber kein genehmigungspflichtiges Gewerbe. Das heißt, dass der Gewerbetreibende der Behörde lediglich anzeigt, dass er dieses Gewerbe betreibt bzw. betreiben möchte. Goldankauf ist allerdings ein überwachungsbedürftiges Gewerbe.

Überwachungsbedürftiges Gewerbe – § 38 GewO
Der An- und Verkauf von Edelmetallen, edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen gehören zu den überwachungsbedürftigen Gewerben. Das bedeutet, dass die zuständige Behörde nach dem Eingang der Gewerbeanmeldung oder der Gewerbeummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden überprüfen muss. Dazu muss der Gewerbetreibende ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen und vorlegen.

Verbotener Erwerb von Edelmetallen – § 147a GewO
Es ist unter anderem verboten, Edelmetalle, edelmetallhaltige Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen gewerbsmäßig von Minderjährigen zu erwerben. Wer dies vorsätzlich oder fahrlässig tut, kann für diese Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro bestraft werden.

Fahrlässige Hehlerei von Edelmetallen – § 148b GewO
Wer fahrlässig mit gestohlenen Edelmetallen, edelmetallhaltigen Legierungen oder Waren aus Edelmetall handelt, sie schmilzt, probiert oder scheidet, der kann zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft werden.

Verbot des Goldankaufs im Reisegewerbe – § 56 GewO
Der Ankauf (und Verkauf) von Edelmetallen, edelmetallhaltigen Legierungen und Waren mit Edelmetallauflagen ist im Reisegewerbe verboten. Erlaubt ist lediglich der Verkauf von Silberschmuck und Waren mit Silberauflagen bis zu einem Verkaufspreis von 40 Euro.

Kaufvertrag
Um nicht mit § 147a und § 148b der Gewerbeordnung in Konflikt zu geraten, schließen die meisten Goldankaufstellen einen Kaufvertrag mit dem Verkäufer. In diesem Vertrag werden folgende Eckdaten vertraglich vereinbart:

Name und vollständige Adresse von An- und Verkäufer
Genaue Bezeichnung der verkauften Gegenstände

Ankaufspreis
Eidesstattliche Versicherung und Besitzbescheinigung: In dieser Versicherung erklärt der Verkäufer an Eides statt, dass das zum Ankauf angebotene Material uneingeschränktes Eigentum ist, nicht aus einer strafbaren Handlung stammt und weder verpfändet noch übereignet ist. Außerdem erklärt der Anbieter seine Volljährigkeit und volle Geschäftsfähigkeit

Ausweispflicht
Nach § 147a GewO ist es verboten, von Minderjährigen gewerbsmäßig u. a. Edelmetalle (Gold, Silber, Platin und Platinbeimetalle), edelmetallhaltige Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen oder Edelsteine zu erwerben. Daraus ergibt sich eine Ausweispflicht, die in fast allen Bundesländern umgesetzt wird. Hierbei spielt z.B. in Bayern der Wert der angekauften Edelmetalle eine Rolle, obwohl der § 147a GewO hierzu keine Ausnahmen oder Wertgrenzen vorsieht.


Wikipedia

Dieser Text basiert auf dem Artikel GoldankaufGold
aus der freien Enzyklopädie Wikipedia
und steht unter der Lizenz Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported (Kurzfassung).
In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren GoldankaufListe der Autoren Gold verfügbar.
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Goldankauf Leverkusen

Goldankauf Leverkusen

Wir kaufen Ihr Gold an! Wir machen Ihr Gold zu Geld!
– Gold, Bruchgold, Altgold Ankauf
– alten Schmuck, Goldschmuck
– Goldketten, Golduhren
– Ankauf von Weißgold, Rotgold, Gelbgold
– Goldbarren und Goldmünzen Ankauf
– altes Zahngold, uvm.

Wir kaufen folgendes an mit Fair und unkompliziert
Gold: Altgold, Bruchgold, Altschmuck, Erbschaften, Uhren, Schmelzgold, Goldschmuck, Dentalgold, Goldmünzen, Goldbarren, Goldgranulat, Goldketten, Goldringe, Armbänder, Goldreste, Goldkronen, Goldprothesen, Dentalgold, Goldunzen, Sammlermünzen, Sammlerunzen, Industriegold, Feingold, Zahngold(auch mit Zähnen).

Silber: Silberschmuck, Silberbarren, Silbermünzen, Silbermedaillen, Industriesilber, Silbergranulat, Feinsilber, Tafelsilber, Silberbesteck, Silberdraht, Silberblech, Silberauflage.

Platin: Platinschmuck, Platinbarren, Platinmünzen, Platindraht, Platinmedaillen, Platinabfälle, Brillantschmuck.

Palladium: Palladiumschmuck, Palladiumbarren, Palladiummünzen, Palladiumzähne, Palladiumbleche, Palladiumabfälle.

Edelmetallankauf zu absoluten Spitzenpreisen

Ihr Fachbetrieb für Edelmetalle
Juwelier Gold Center in Leverkusen (Goldankauf in Leverkusen)

Goldankauf?
Goldankauf ist der Ankauf von Gold (Barren oder Münzen) und goldhaltigen Gegenständen (Goldschmuck, Altgold, Zahngold, Bruchgold, Goldreste usw.). Der Ankaufswert orientiert sich ausschließlich am Feingoldgehalt. Viele Goldankäufer kaufen auch andere Edelmetalle (Platin, Silber, Palladium usw.) und Uhren an.

Ablauf des Goldankaufs
Der Verkäufer bringt oder schickt goldhaltige Gegenstände zum Goldankauf. Die Mitarbeiter des Goldankaufs analysieren den Feingoldgehalt und ermitteln einen Ankaufwert. Seriöse und erfahrene Händler berücksichtigen bei der Preisermittlung auch weiterverkäufliche Edelsteine oder einen möglichen historischen Wert und tätigen alle Prüfschritte vor den Augen des Kunden. Ist der Verkäufer damit einverstanden, wird das Geld ausgezahlt. Der Goldankäufer verkauft die goldhaltigen Gegenstände meist weiter an Edelmetall-Scheideanstalten. Dort werden Feingold und die übrigen Bestandteile getrennt. Das Feingold kann in Industrie und Handwerk wieder verwendet werden.

Ermittlung des Feingoldgehalts
Für die Wertermittlung eines goldhaltigen Gegenstandes ist ausschließlich der Feingoldgehalt (= Karat) von Bedeutung. Nach dem Erhalt analysiert der Goldankäufer Echtheit und Feingoldgehalt.

Echtheitsbestimmung und Analyse per Augenschein (Feingehaltstempel) Röntgenfluoreszenzanalyse oder Strichprobe
Berechnung des vermutlichen Feingoldgehalts (die tatsächliche Feingoldmenge liegt erst nach der Edelmetall-Scheidung vor.)

Feingehaltsbestimmung mittels Strichprobe
Hierbei prüft der Händler das Schmuckstück, indem er erst einen Abrieb des Schmuckstückes auf einen Prüfstein aufbringt, den er dann mittels Säuren auf den Feingehalt testet. Ein positives Ergebnis äußert sich, indem sich der Abrieb unter der Säure nicht oder nur gering verändert. Ein Auflösen des Abriebs bedeutet einen niedrigeren Feingehalt oder dass das Stück aus einem unedlen Metall besteht.

Gewichtsbestimmung
Gewichtsbestimmung per geeichter Präzisionswaage

Das Gewicht der Stücke bestimmt als zweiter Faktor den Preis. Die Bestimmung des Gewichts erfolgt bei jedem seriösen Händler mittels geeichter Präzisionswaage vor den Augen des Kunden und der Kunde kann sich von dem Wägeergebnis selbst am Waagendisplay oder per ebenfalls geeichter Zweitanzeige überzeugen. Es muss mit einer gültig geeichten Waage gewogen werden – kleine Taschenwaagen sind für den gewerblichen Handel unzureichend und gesetzlich nicht erlaubt.

Abzüge vom Gewicht
Zur Kaufpreis-Berechnung wird nur das Gewicht der Goldlegierung herangezogen. Wertlose Fremdmetalle wie Federn von Verschlüssen, Verschmutzungen oder Produktionsreste bei hohlem Schmuck werden in Form des sogenannten Schmelzverlustes abgezogen. Dies gilt auch für Steine ohne Wert, wenn diese nicht gleich vom Händler aus dem Schmuckstück entfernt werden. Diese Schmelzverluste stellen technisch unvermeidbare Gewichtsverluste dar, die beim Schmelzen von jeder Legierung auftreten, da jene Fremdanteile verbrennen, verdampfen oder in die Schlacke (Verbrennungsrückstand) übergehen.
Berechnung des Wertes und Preisfindung bei Edelmetallen

Faktoren für den Wert
Der Wert des Altgoldes unterliegt folgenden Faktoren:

Feingehalt des Stückes (Karat)
Gewicht des Stückes abzüglich unedler Anteile (Steine, Fremdmetalle, Verschmutzungen)
Börsenpreis der Edelmetalle
Abschlag des Händlers auf den Börsenpreis (Handelsspanne)

Feingehalt
Der Feingehalt gibt die Menge an Edelmetall in der Legierung in Teile von Tausend (Promille ‰) an. So beinhalten 1000g einer 18-Karat Legierung beispielsweise 750g Feingold, das sind 75% oder 750‰.

Gängige Feingehalte/gebräuchliche Feingehalte für Schmuck sind:
Gold 916 (22 Karat)
Gold 750 (18 Karat)
Gold 585 (14 Karat)(richtig wäre 583,5, allgemein punziert jedoch ist 585)
Gold 375 (9 Karat)
Gold 333 (8 Karat)

Der Wert der jeweiligen Karatzahl errechnet ein Händler folgendermaßen: Goldpreis in Gramm x (Feingehalt/1000) – Handelsspanne

Bruchgold in Feingold zu verwandeln, bedarf noch eines aufwändigen Weiterverarbeitungsprozesses, der Edelmetall-Scheidung. So sind Abschläge für die Weiterverarbeitung und das Recycling von 15–20 % auf Börsenkurs durchaus gerechtfertigt und seriös.

Rotgold
Rotgold ist eine Goldlegierung, bestehend aus Feingold, Kupfer und gegebenenfalls etwas Silber, um die mechanische Verarbeitbarkeit zu verbessern. Der relativ hohe Kupferanteil, der deutlich über dem des Silbers liegt, ist für die namensgebende „rote“ Färbung und Härte des Materials verantwortlich. Der Farbton ist kupferähnlich.

Regional sind bestimmte Goldfarbtönungen beliebt; so werden im Osten und Süden Europas eher dunklere und farbstarke rötlichere Goldlegierungen verwendet. Umgangssprachlich wurde Rotgold in der DDR als Russengold bezeichnet; teilweise ist in Süddeutschland noch der Begriff Türkengold gebräuchlich. Russengold hat den ungebräuchlichen Feingehalt von 583 und ist daran sehr gut zu erkennen. Die Färbung ist etwas heller als beim Rotgold. Helles, ins Rosa gehendes Gold mit geringem Kupferanteil, das dafür neben Silber auch Palladium enthalten kann, wird als Roségold angeboten.

Gelbgold
Dabei handelt es sich um eine dem Feingold ähnelnde gelbe Goldlegierung aus Feingold mit Silber und Kupfer. Das Verhältnis beeinflusst die Farbe. Mit abnehmendem Goldgehalt reduziert sich die Tiefe des Gelbtons sehr schnell. Üblicherweise ist das Verhältnis der dem Gold zugesetzten Metalle untereinander ca. 1:1; die Tönungen und Farbintensität können stufenlos und beliebig gewählt werden. Die Farbe reicht von hellgelb mit deutlichem Silberanteil bis zu gelborange mit dem umgekehrten Verhältnis zum Kupferzusatz. Gelbgold ist durch ihren hohen Erkennungswert weltweit mit Abstand die beliebteste Goldfarbe.

Grüngold
Grüngold ist eine grünlichgelbe Goldlegierung ohne Kupferzusatz. Die Farbe entsteht durch Annäherung an das Atomverhältnis Gold:Silber 1:1, was im optimalen Fall einem Goldanteil von 646 entspricht, bei dem der deutlichste Grünton auftritt. Da in diesem Falle der Silberanteil schon über 40 % beträgt, ist der Farbton relativ hell. Bis zu einem Drittel des Silbers lässt sich durch Cadmium ersetzen, was den Grünton intensiviert, die günstigen Anlaufeigenschaften und die Schmelztemperatur allerdings reduziert. Die Legierungen sind sehr weich und wenig farbstark. Grüngold wird selten verwendet, üblicherweise zur Darstellung von Laubblättern oder ähnlichem.

Weißgold und Graugold
Ein Ring aus rhodiniertem Weißgold (Palladiumgoldlegierung)

Weißgold als Sammelbegriff bezeichnet Goldlegierungen, die durch Beimischung deutlich entfärbender Zusatzmetalle eine weiß-blassgetönte Goldlegierung ergeben. Als Legierungszusätze werden hauptsächlich das Platinnebenmetall Palladium, (früher sehr häufig) Nickel oder bei niedrigen Goldgehalten Silber verwendet. Die Entfärbung des von Natur aus gelben Goldes tritt kontinuierlich ein und setzt eine gewisse Menge des entfärbenden Zusatzes voraus; der Rest, der dann noch bis zum berechneten Gesamtvolumen fehlt, wird oft aus Kupfer oder Silber gestellt.

Titan-Gold-Legierung
Eine aushärtbare Titan-Gold-Legierung mit 99 % Gold und 1 % Titan wird in der Trauringherstellung und Medizintechnik eingesetzt. Der hohe Edelmetallanteil in Verbindung mit hoher Festigkeit machen den Werkstoff interessant. Die gelbe Farbe ist vergleichbar mit der von 750 Gelbgold, jedoch „grauer“. Durch den Titanzusatz ist die Legierung beim Schmelzen sehr empfindlich und reagiert mit Sauerstoff und Stickstoff.

Faktoren für die Wertberechnung
Die Preisentstehung der Preise für Altgold gestaltet sich vollkommen anders als jene des Börsenpreises. Während sich der Börsenpreis aus Angebot und Nachfrage für die einzelnen Händlern weitgehend unbeeinflussbar bildet, werden die Preise für Altgold durch die Goldankäufer aufgrund eigener preispolitischer Motivationen und Interessen gebildet. Es gibt für Altgold oder Münzen keine vorgeschriebenen Preise, sondern nur marktübliche Preise. Orientierungshilfen gibt es im Internet auf den Homepages der großen Affinerien (Scheideanstalten) oder größeren Goldhändler, die aber für keinen Ankäufer verbindlich sind. Die Höhe des Ankaufspreises obliegt dem Goldankäufer. Auch Banken und Edelmetallhändler bilden Preise für Barren oder Münzen ohne gesetzliche Vorgaben. Goldankäufer im Internet publizieren oftmals sehr hohe Ankaufspreise, die aber, liest man die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nicht verbindlich oder garantiert sind. Auch hier gilt: Alles weitab der Norm ist möglicherweise ein Hinweis auf Unseriösität. Vor allem reisende Goldankäufer, die mit Postwurfsendungen werben, bezahlen mit teilweise über 80 % Abschlag vom Börsenpreis weit unter Wert und sind von Verbraucherschützern und Medien besonders negativ beurteilt worden.

In Österreich gilt zum Schutz des Kunden ein unterer, gesetzlich vorgeschriebener Mindestwert, der über der Hälfte des marktüblichen Wertes liegen muss („Verkürzung über die Hälfte“ = Laesio enormis). In Deutschland gibt es diesen Mindestwert nicht.

Sicherer ist die Abwicklung bei Scheideanstalten per Werttransportabholung oder persönliche Anlieferung. Letztendlich endet alles Altgold zum Einschmelzen und Recycling bei einer Scheideanstalt. Einige Scheideanstalten bieten auch für Privathaushalte den Ankauf von Edelmetallen an, welche so das Risiko und die oft nicht unerheblichen Wertabschläge der Gold-Ankauf-Shops umgehen können. Nachteil bei dem Verkauf an Scheideanstalten ist, dass im Gegensatz zu Juwelieren oder Pfandhäusern wiederverkäuflicher Schmuck oder wertvolle Steine weder erkannt noch vergütet werden.

Gesetze und Bestimmungen zum Goldankauf in Deutschland
Der Goldankauf ist in Deutschland durch zahlreiche Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen geregelt. Diese gelten für die Eröffnung und den Betrieb einer Goldankaufstelle. Laut Gewerbeordnung ist Goldankauf kein genehmigungspflichtiges, aber ein überwachungsbedürftiges Gewerbe. In Österreich ist der Goldankauf für jedermann mit einem Handelsgewerbe gesetzlich erlaubt. Da das Handelsgewerbe ein sog. freies Gewerbe darstellt, ist kein Befähigungsnachweis für den Händler erforderlich.

Kein genehmigungspflichtiges Gewerbe
Wer den Ankauf von Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen betreiben möchte, muss dieses Gewerbe bei der zuständigen Behörde anmelden. Der Goldankauf ist aber kein genehmigungspflichtiges Gewerbe. Das heißt, dass der Gewerbetreibende der Behörde lediglich anzeigt, dass er dieses Gewerbe betreibt bzw. betreiben möchte. Goldankauf ist allerdings ein überwachungsbedürftiges Gewerbe.

Überwachungsbedürftiges Gewerbe – § 38 GewO
Der An- und Verkauf von Edelmetallen, edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen gehören zu den überwachungsbedürftigen Gewerben. Das bedeutet, dass die zuständige Behörde nach dem Eingang der Gewerbeanmeldung oder der Gewerbeummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden überprüfen muss. Dazu muss der Gewerbetreibende ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen und vorlegen.

Verbotener Erwerb von Edelmetallen – § 147a GewO
Es ist unter anderem verboten, Edelmetalle, edelmetallhaltige Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen gewerbsmäßig von Minderjährigen zu erwerben. Wer dies vorsätzlich oder fahrlässig tut, kann für diese Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro bestraft werden.

Fahrlässige Hehlerei von Edelmetallen – § 148b GewO
Wer fahrlässig mit gestohlenen Edelmetallen, edelmetallhaltigen Legierungen oder Waren aus Edelmetall handelt, sie schmilzt, probiert oder scheidet, der kann zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft werden.

Verbot des Goldankaufs im Reisegewerbe – § 56 GewO
Der Ankauf (und Verkauf) von Edelmetallen, edelmetallhaltigen Legierungen und Waren mit Edelmetallauflagen ist im Reisegewerbe verboten. Erlaubt ist lediglich der Verkauf von Silberschmuck und Waren mit Silberauflagen bis zu einem Verkaufspreis von 40 Euro.

Kaufvertrag
Um nicht mit § 147a und § 148b der Gewerbeordnung in Konflikt zu geraten, schließen die meisten Goldankaufstellen einen Kaufvertrag mit dem Verkäufer. In diesem Vertrag werden folgende Eckdaten vertraglich vereinbart:

Name und vollständige Adresse von An- und Verkäufer
Genaue Bezeichnung der verkauften Gegenstände

Ankaufspreis
Eidesstattliche Versicherung und Besitzbescheinigung: In dieser Versicherung erklärt der Verkäufer an Eides statt, dass das zum Ankauf angebotene Material uneingeschränktes Eigentum ist, nicht aus einer strafbaren Handlung stammt und weder verpfändet noch übereignet ist. Außerdem erklärt der Anbieter seine Volljährigkeit und volle Geschäftsfähigkeit

Ausweispflicht
Nach § 147a GewO ist es verboten, von Minderjährigen gewerbsmäßig u. a. Edelmetalle (Gold, Silber, Platin und Platinbeimetalle), edelmetallhaltige Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen oder Edelsteine zu erwerben. Daraus ergibt sich eine Ausweispflicht, die in fast allen Bundesländern umgesetzt wird. Hierbei spielt z.B. in Bayern der Wert der angekauften Edelmetalle eine Rolle, obwohl der § 147a GewO hierzu keine Ausnahmen oder Wertgrenzen vorsieht.


Wikipedia

Dieser Text basiert auf dem Artikel GoldankaufGold
aus der freien Enzyklopädie Wikipedia
und steht unter der Lizenz Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported (Kurzfassung).
In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren GoldankaufListe der Autoren Gold verfügbar.
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Goldankauf in Leverkusen

Wir kaufen Ihr Gold an! Wir machen Ihr Gold zu Geld!
– Gold, Bruchgold, Altgold Ankauf
– alten Schmuck, Goldschmuck
– Goldketten, Golduhren
– Ankauf von Weißgold, Rotgold, Gelbgold
– Goldbarren und Goldmünzen Ankauf
– altes Zahngold, uvm.

Wir kaufen folgendes an mit Fair und unkompliziert
Gold: Altgold, Bruchgold, Altschmuck, Erbschaften, Uhren, Schmelzgold, Goldschmuck, Dentalgold, Goldmünzen, Goldbarren, Goldgranulat, Goldketten, Goldringe, Armbänder, Goldreste, Goldkronen, Goldprothesen, Dentalgold, Goldunzen, Sammlermünzen, Sammlerunzen, Industriegold, Feingold, Zahngold(auch mit Zähnen).

Silber: Silberschmuck, Silberbarren, Silbermünzen, Silbermedaillen, Industriesilber, Silbergranulat, Feinsilber, Tafelsilber, Silberbesteck, Silberdraht, Silberblech, Silberauflage.

Platin: Platinschmuck, Platinbarren, Platinmünzen, Platindraht, Platinmedaillen, Platinabfälle, Brillantschmuck.

Palladium: Palladiumschmuck, Palladiumbarren, Palladiummünzen, Palladiumzähne, Palladiumbleche, Palladiumabfälle.

Edelmetallankauf zu absoluten Spitzenpreisen

Ihr Fachbetrieb für Edelmetalle
Juwelier Gold Center in Leverkusen (Goldankauf in Leverkusen)

Goldankauf?
Goldankauf ist der Ankauf von Gold (Barren oder Münzen) und goldhaltigen Gegenständen (Goldschmuck, Altgold, Zahngold, Bruchgold, Goldreste usw.). Der Ankaufswert orientiert sich ausschließlich am Feingoldgehalt. Viele Goldankäufer kaufen auch andere Edelmetalle (Platin, Silber, Palladium usw.) und Uhren an.

Ablauf des Goldankaufs
Der Verkäufer bringt oder schickt goldhaltige Gegenstände zum Goldankauf. Die Mitarbeiter des Goldankaufs analysieren den Feingoldgehalt und ermitteln einen Ankaufwert. Seriöse und erfahrene Händler berücksichtigen bei der Preisermittlung auch weiterverkäufliche Edelsteine oder einen möglichen historischen Wert und tätigen alle Prüfschritte vor den Augen des Kunden. Ist der Verkäufer damit einverstanden, wird das Geld ausgezahlt. Der Goldankäufer verkauft die goldhaltigen Gegenstände meist weiter an Edelmetall-Scheideanstalten. Dort werden Feingold und die übrigen Bestandteile getrennt. Das Feingold kann in Industrie und Handwerk wieder verwendet werden.

Ermittlung des Feingoldgehalts
Für die Wertermittlung eines goldhaltigen Gegenstandes ist ausschließlich der Feingoldgehalt (= Karat) von Bedeutung. Nach dem Erhalt analysiert der Goldankäufer Echtheit und Feingoldgehalt.

Echtheitsbestimmung und Analyse per Augenschein (Feingehaltstempel) Röntgenfluoreszenzanalyse oder Strichprobe
Berechnung des vermutlichen Feingoldgehalts (die tatsächliche Feingoldmenge liegt erst nach der Edelmetall-Scheidung vor.)

Feingehaltsbestimmung mittels Strichprobe
Hierbei prüft der Händler das Schmuckstück, indem er erst einen Abrieb des Schmuckstückes auf einen Prüfstein aufbringt, den er dann mittels Säuren auf den Feingehalt testet. Ein positives Ergebnis äußert sich, indem sich der Abrieb unter der Säure nicht oder nur gering verändert. Ein Auflösen des Abriebs bedeutet einen niedrigeren Feingehalt oder dass das Stück aus einem unedlen Metall besteht.

Gewichtsbestimmung
Gewichtsbestimmung per geeichter Präzisionswaage

Das Gewicht der Stücke bestimmt als zweiter Faktor den Preis. Die Bestimmung des Gewichts erfolgt bei jedem seriösen Händler mittels geeichter Präzisionswaage vor den Augen des Kunden und der Kunde kann sich von dem Wägeergebnis selbst am Waagendisplay oder per ebenfalls geeichter Zweitanzeige überzeugen. Es muss mit einer gültig geeichten Waage gewogen werden – kleine Taschenwaagen sind für den gewerblichen Handel unzureichend und gesetzlich nicht erlaubt.

Abzüge vom Gewicht
Zur Kaufpreis-Berechnung wird nur das Gewicht der Goldlegierung herangezogen. Wertlose Fremdmetalle wie Federn von Verschlüssen, Verschmutzungen oder Produktionsreste bei hohlem Schmuck werden in Form des sogenannten Schmelzverlustes abgezogen. Dies gilt auch für Steine ohne Wert, wenn diese nicht gleich vom Händler aus dem Schmuckstück entfernt werden. Diese Schmelzverluste stellen technisch unvermeidbare Gewichtsverluste dar, die beim Schmelzen von jeder Legierung auftreten, da jene Fremdanteile verbrennen, verdampfen oder in die Schlacke (Verbrennungsrückstand) übergehen.
Berechnung des Wertes und Preisfindung bei Edelmetallen

Faktoren für den Wert
Der Wert des Altgoldes unterliegt folgenden Faktoren:

Feingehalt des Stückes (Karat)
Gewicht des Stückes abzüglich unedler Anteile (Steine, Fremdmetalle, Verschmutzungen)
Börsenpreis der Edelmetalle
Abschlag des Händlers auf den Börsenpreis (Handelsspanne)

Feingehalt
Der Feingehalt gibt die Menge an Edelmetall in der Legierung in Teile von Tausend (Promille ‰) an. So beinhalten 1000g einer 18-Karat Legierung beispielsweise 750g Feingold, das sind 75% oder 750‰.

Gängige Feingehalte/gebräuchliche Feingehalte für Schmuck sind:
Gold 916 (22 Karat)
Gold 750 (18 Karat)
Gold 585 (14 Karat)(richtig wäre 583,5, allgemein punziert jedoch ist 585)
Gold 375 (9 Karat)
Gold 333 (8 Karat)

Der Wert der jeweiligen Karatzahl errechnet ein Händler folgendermaßen: Goldpreis in Gramm x (Feingehalt/1000) – Handelsspanne

Bruchgold in Feingold zu verwandeln, bedarf noch eines aufwändigen Weiterverarbeitungsprozesses, der Edelmetall-Scheidung. So sind Abschläge für die Weiterverarbeitung und das Recycling von 15–20 % auf Börsenkurs durchaus gerechtfertigt und seriös.

Rotgold
Rotgold ist eine Goldlegierung, bestehend aus Feingold, Kupfer und gegebenenfalls etwas Silber, um die mechanische Verarbeitbarkeit zu verbessern. Der relativ hohe Kupferanteil, der deutlich über dem des Silbers liegt, ist für die namensgebende „rote“ Färbung und Härte des Materials verantwortlich. Der Farbton ist kupferähnlich.

Regional sind bestimmte Goldfarbtönungen beliebt; so werden im Osten und Süden Europas eher dunklere und farbstarke rötlichere Goldlegierungen verwendet. Umgangssprachlich wurde Rotgold in der DDR als Russengold bezeichnet; teilweise ist in Süddeutschland noch der Begriff Türkengold gebräuchlich. Russengold hat den ungebräuchlichen Feingehalt von 583 und ist daran sehr gut zu erkennen. Die Färbung ist etwas heller als beim Rotgold. Helles, ins Rosa gehendes Gold mit geringem Kupferanteil, das dafür neben Silber auch Palladium enthalten kann, wird als Roségold angeboten.

Gelbgold
Dabei handelt es sich um eine dem Feingold ähnelnde gelbe Goldlegierung aus Feingold mit Silber und Kupfer. Das Verhältnis beeinflusst die Farbe. Mit abnehmendem Goldgehalt reduziert sich die Tiefe des Gelbtons sehr schnell. Üblicherweise ist das Verhältnis der dem Gold zugesetzten Metalle untereinander ca. 1:1; die Tönungen und Farbintensität können stufenlos und beliebig gewählt werden. Die Farbe reicht von hellgelb mit deutlichem Silberanteil bis zu gelborange mit dem umgekehrten Verhältnis zum Kupferzusatz. Gelbgold ist durch ihren hohen Erkennungswert weltweit mit Abstand die beliebteste Goldfarbe.

Grüngold
Grüngold ist eine grünlichgelbe Goldlegierung ohne Kupferzusatz. Die Farbe entsteht durch Annäherung an das Atomverhältnis Gold:Silber 1:1, was im optimalen Fall einem Goldanteil von 646 entspricht, bei dem der deutlichste Grünton auftritt. Da in diesem Falle der Silberanteil schon über 40 % beträgt, ist der Farbton relativ hell. Bis zu einem Drittel des Silbers lässt sich durch Cadmium ersetzen, was den Grünton intensiviert, die günstigen Anlaufeigenschaften und die Schmelztemperatur allerdings reduziert. Die Legierungen sind sehr weich und wenig farbstark. Grüngold wird selten verwendet, üblicherweise zur Darstellung von Laubblättern oder ähnlichem.

Weißgold und Graugold
Ein Ring aus rhodiniertem Weißgold (Palladiumgoldlegierung)

Weißgold als Sammelbegriff bezeichnet Goldlegierungen, die durch Beimischung deutlich entfärbender Zusatzmetalle eine weiß-blassgetönte Goldlegierung ergeben. Als Legierungszusätze werden hauptsächlich das Platinnebenmetall Palladium, (früher sehr häufig) Nickel oder bei niedrigen Goldgehalten Silber verwendet. Die Entfärbung des von Natur aus gelben Goldes tritt kontinuierlich ein und setzt eine gewisse Menge des entfärbenden Zusatzes voraus; der Rest, der dann noch bis zum berechneten Gesamtvolumen fehlt, wird oft aus Kupfer oder Silber gestellt.

Titan-Gold-Legierung
Eine aushärtbare Titan-Gold-Legierung mit 99 % Gold und 1 % Titan wird in der Trauringherstellung und Medizintechnik eingesetzt. Der hohe Edelmetallanteil in Verbindung mit hoher Festigkeit machen den Werkstoff interessant. Die gelbe Farbe ist vergleichbar mit der von 750 Gelbgold, jedoch „grauer“. Durch den Titanzusatz ist die Legierung beim Schmelzen sehr empfindlich und reagiert mit Sauerstoff und Stickstoff.

Faktoren für die Wertberechnung
Die Preisentstehung der Preise für Altgold gestaltet sich vollkommen anders als jene des Börsenpreises. Während sich der Börsenpreis aus Angebot und Nachfrage für die einzelnen Händlern weitgehend unbeeinflussbar bildet, werden die Preise für Altgold durch die Goldankäufer aufgrund eigener preispolitischer Motivationen und Interessen gebildet. Es gibt für Altgold oder Münzen keine vorgeschriebenen Preise, sondern nur marktübliche Preise. Orientierungshilfen gibt es im Internet auf den Homepages der großen Affinerien (Scheideanstalten) oder größeren Goldhändler, die aber für keinen Ankäufer verbindlich sind. Die Höhe des Ankaufspreises obliegt dem Goldankäufer. Auch Banken und Edelmetallhändler bilden Preise für Barren oder Münzen ohne gesetzliche Vorgaben. Goldankäufer im Internet publizieren oftmals sehr hohe Ankaufspreise, die aber, liest man die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nicht verbindlich oder garantiert sind. Auch hier gilt: Alles weitab der Norm ist möglicherweise ein Hinweis auf Unseriösität. Vor allem reisende Goldankäufer, die mit Postwurfsendungen werben, bezahlen mit teilweise über 80 % Abschlag vom Börsenpreis weit unter Wert und sind von Verbraucherschützern und Medien besonders negativ beurteilt worden.

In Österreich gilt zum Schutz des Kunden ein unterer, gesetzlich vorgeschriebener Mindestwert, der über der Hälfte des marktüblichen Wertes liegen muss („Verkürzung über die Hälfte“ = Laesio enormis). In Deutschland gibt es diesen Mindestwert nicht.

Sicherer ist die Abwicklung bei Scheideanstalten per Werttransportabholung oder persönliche Anlieferung. Letztendlich endet alles Altgold zum Einschmelzen und Recycling bei einer Scheideanstalt. Einige Scheideanstalten bieten auch für Privathaushalte den Ankauf von Edelmetallen an, welche so das Risiko und die oft nicht unerheblichen Wertabschläge der Gold-Ankauf-Shops umgehen können. Nachteil bei dem Verkauf an Scheideanstalten ist, dass im Gegensatz zu Juwelieren oder Pfandhäusern wiederverkäuflicher Schmuck oder wertvolle Steine weder erkannt noch vergütet werden.

Gesetze und Bestimmungen zum Goldankauf in Deutschland
Der Goldankauf ist in Deutschland durch zahlreiche Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen geregelt. Diese gelten für die Eröffnung und den Betrieb einer Goldankaufstelle. Laut Gewerbeordnung ist Goldankauf kein genehmigungspflichtiges, aber ein überwachungsbedürftiges Gewerbe. In Österreich ist der Goldankauf für jedermann mit einem Handelsgewerbe gesetzlich erlaubt. Da das Handelsgewerbe ein sog. freies Gewerbe darstellt, ist kein Befähigungsnachweis für den Händler erforderlich.

Kein genehmigungspflichtiges Gewerbe
Wer den Ankauf von Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen betreiben möchte, muss dieses Gewerbe bei der zuständigen Behörde anmelden. Der Goldankauf ist aber kein genehmigungspflichtiges Gewerbe. Das heißt, dass der Gewerbetreibende der Behörde lediglich anzeigt, dass er dieses Gewerbe betreibt bzw. betreiben möchte. Goldankauf ist allerdings ein überwachungsbedürftiges Gewerbe.

Überwachungsbedürftiges Gewerbe – § 38 GewO
Der An- und Verkauf von Edelmetallen, edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen gehören zu den überwachungsbedürftigen Gewerben. Das bedeutet, dass die zuständige Behörde nach dem Eingang der Gewerbeanmeldung oder der Gewerbeummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden überprüfen muss. Dazu muss der Gewerbetreibende ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen und vorlegen.

Verbotener Erwerb von Edelmetallen – § 147a GewO
Es ist unter anderem verboten, Edelmetalle, edelmetallhaltige Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen gewerbsmäßig von Minderjährigen zu erwerben. Wer dies vorsätzlich oder fahrlässig tut, kann für diese Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro bestraft werden.

Fahrlässige Hehlerei von Edelmetallen – § 148b GewO
Wer fahrlässig mit gestohlenen Edelmetallen, edelmetallhaltigen Legierungen oder Waren aus Edelmetall handelt, sie schmilzt, probiert oder scheidet, der kann zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft werden.

Verbot des Goldankaufs im Reisegewerbe – § 56 GewO
Der Ankauf (und Verkauf) von Edelmetallen, edelmetallhaltigen Legierungen und Waren mit Edelmetallauflagen ist im Reisegewerbe verboten. Erlaubt ist lediglich der Verkauf von Silberschmuck und Waren mit Silberauflagen bis zu einem Verkaufspreis von 40 Euro.

Kaufvertrag
Um nicht mit § 147a und § 148b der Gewerbeordnung in Konflikt zu geraten, schließen die meisten Goldankaufstellen einen Kaufvertrag mit dem Verkäufer. In diesem Vertrag werden folgende Eckdaten vertraglich vereinbart:

Name und vollständige Adresse von An- und Verkäufer
Genaue Bezeichnung der verkauften Gegenstände

Ankaufspreis
Eidesstattliche Versicherung und Besitzbescheinigung: In dieser Versicherung erklärt der Verkäufer an Eides statt, dass das zum Ankauf angebotene Material uneingeschränktes Eigentum ist, nicht aus einer strafbaren Handlung stammt und weder verpfändet noch übereignet ist. Außerdem erklärt der Anbieter seine Volljährigkeit und volle Geschäftsfähigkeit

Ausweispflicht
Nach § 147a GewO ist es verboten, von Minderjährigen gewerbsmäßig u. a. Edelmetalle (Gold, Silber, Platin und Platinbeimetalle), edelmetallhaltige Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen oder Edelsteine zu erwerben. Daraus ergibt sich eine Ausweispflicht, die in fast allen Bundesländern umgesetzt wird. Hierbei spielt z.B. in Bayern der Wert der angekauften Edelmetalle eine Rolle, obwohl der § 147a GewO hierzu keine Ausnahmen oder Wertgrenzen vorsieht.


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GOLDANKAUF

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Goldankauf ist der Ankauf von Gold (Barren oder Münzen) und goldhaltigen Gegenständen (Goldschmuck, Altgold, Zahngold, Bruchgold, Goldreste usw.). Der Ankaufswert orientiert sich ausschließlich am Feingoldgehalt. Viele Goldankäufer kaufen auch andere Edelmetalle (Platin, Silber, Palladium usw.) und Uhren an.

Ablauf des Goldankaufs
Der Verkäufer bringt oder schickt goldhaltige Gegenstände zum Goldankauf. Die Mitarbeiter des Goldankaufs analysieren den Feingoldgehalt und ermitteln einen Ankaufwert. Seriöse und erfahrene Händler berücksichtigen bei der Preisermittlung auch weiterverkäufliche Edelsteine oder einen möglichen historischen Wert und tätigen alle Prüfschritte vor den Augen des Kunden. Ist der Verkäufer damit einverstanden, wird das Geld ausgezahlt. Der Goldankäufer verkauft die goldhaltigen Gegenstände meist weiter an Edelmetall-Scheideanstalten. Dort werden Feingold und die übrigen Bestandteile getrennt. Das Feingold kann in Industrie und Handwerk wieder verwendet werden.

Ermittlung des Feingoldgehalts
Für die Wertermittlung eines goldhaltigen Gegenstandes ist ausschließlich der Feingoldgehalt (= Karat) von Bedeutung. Nach dem Erhalt analysiert der Goldankäufer Echtheit und Feingoldgehalt.

Echtheitsbestimmung und Analyse per Augenschein (Feingehaltstempel) Röntgenfluoreszenzanalyse oder Strichprobe
Berechnung des vermutlichen Feingoldgehalts (die tatsächliche Feingoldmenge liegt erst nach der Edelmetall-Scheidung vor.)

Feingehaltsbestimmung mittels Strichprobe
Hierbei prüft der Händler das Schmuckstück, indem er erst einen Abrieb des Schmuckstückes auf einen Prüfstein aufbringt, den er dann mittels Säuren auf den Feingehalt testet. Ein positives Ergebnis äußert sich, indem sich der Abrieb unter der Säure nicht oder nur gering verändert. Ein Auflösen des Abriebs bedeutet einen niedrigeren Feingehalt oder dass das Stück aus einem unedlen Metall besteht.

Gewichtsbestimmung
Gewichtsbestimmung per geeichter Präzisionswaage

Das Gewicht der Stücke bestimmt als zweiter Faktor den Preis. Die Bestimmung des Gewichts erfolgt bei jedem seriösen Händler mittels geeichter Präzisionswaage vor den Augen des Kunden und der Kunde kann sich von dem Wägeergebnis selbst am Waagendisplay oder per ebenfalls geeichter Zweitanzeige überzeugen. Es muss mit einer gültig geeichten Waage gewogen werden – kleine Taschenwaagen sind für den gewerblichen Handel unzureichend und gesetzlich nicht erlaubt.

Abzüge vom Gewicht
Zur Kaufpreis-Berechnung wird nur das Gewicht der Goldlegierung herangezogen. Wertlose Fremdmetalle wie Federn von Verschlüssen, Verschmutzungen oder Produktionsreste bei hohlem Schmuck werden in Form des sogenannten Schmelzverlustes abgezogen. Dies gilt auch für Steine ohne Wert, wenn diese nicht gleich vom Händler aus dem Schmuckstück entfernt werden. Diese Schmelzverluste stellen technisch unvermeidbare Gewichtsverluste dar, die beim Schmelzen von jeder Legierung auftreten, da jene Fremdanteile verbrennen, verdampfen oder in die Schlacke (Verbrennungsrückstand) übergehen.
Berechnung des Wertes und Preisfindung bei Edelmetallen

Faktoren für den Wert
Der Wert des Altgoldes unterliegt folgenden Faktoren:

Feingehalt des Stückes (Karat)
Gewicht des Stückes abzüglich unedler Anteile (Steine, Fremdmetalle, Verschmutzungen)
Börsenpreis der Edelmetalle
Abschlag des Händlers auf den Börsenpreis (Handelsspanne)

Feingehalt
Der Feingehalt gibt die Menge an Edelmetall in der Legierung in Teile von Tausend (Promille ‰) an. So beinhalten 1000g einer 18-Karat Legierung beispielsweise 750g Feingold, das sind 75% oder 750‰.

Gängige Feingehalte/gebräuchliche Feingehalte für Schmuck sind:
Gold 916 (22 Karat)
Gold 750 (18 Karat)
Gold 585 (14 Karat)(richtig wäre 583,5, allgemein punziert jedoch ist 585)
Gold 375 (9 Karat)
Gold 333 (8 Karat)

Der Wert der jeweiligen Karatzahl errechnet ein Händler folgendermaßen: Goldpreis in Gramm x (Feingehalt/1000) – Handelsspanne

Bruchgold in Feingold zu verwandeln, bedarf noch eines aufwändigen Weiterverarbeitungsprozesses, der Edelmetall-Scheidung. So sind Abschläge für die Weiterverarbeitung und das Recycling von 15–20 % auf Börsenkurs durchaus gerechtfertigt und seriös.

Rotgold
Rotgold ist eine Goldlegierung, bestehend aus Feingold, Kupfer und gegebenenfalls etwas Silber, um die mechanische Verarbeitbarkeit zu verbessern. Der relativ hohe Kupferanteil, der deutlich über dem des Silbers liegt, ist für die namensgebende „rote“ Färbung und Härte des Materials verantwortlich. Der Farbton ist kupferähnlich.

Regional sind bestimmte Goldfarbtönungen beliebt; so werden im Osten und Süden Europas eher dunklere und farbstarke rötlichere Goldlegierungen verwendet. Umgangssprachlich wurde Rotgold in der DDR als Russengold bezeichnet; teilweise ist in Süddeutschland noch der Begriff Türkengold gebräuchlich. Russengold hat den ungebräuchlichen Feingehalt von 583 und ist daran sehr gut zu erkennen. Die Färbung ist etwas heller als beim Rotgold. Helles, ins Rosa gehendes Gold mit geringem Kupferanteil, das dafür neben Silber auch Palladium enthalten kann, wird als Roségold angeboten.

Gelbgold
Dabei handelt es sich um eine dem Feingold ähnelnde gelbe Goldlegierung aus Feingold mit Silber und Kupfer. Das Verhältnis beeinflusst die Farbe. Mit abnehmendem Goldgehalt reduziert sich die Tiefe des Gelbtons sehr schnell. Üblicherweise ist das Verhältnis der dem Gold zugesetzten Metalle untereinander ca. 1:1; die Tönungen und Farbintensität können stufenlos und beliebig gewählt werden. Die Farbe reicht von hellgelb mit deutlichem Silberanteil bis zu gelborange mit dem umgekehrten Verhältnis zum Kupferzusatz. Gelbgold ist durch ihren hohen Erkennungswert weltweit mit Abstand die beliebteste Goldfarbe.

Grüngold
Grüngold ist eine grünlichgelbe Goldlegierung ohne Kupferzusatz. Die Farbe entsteht durch Annäherung an das Atomverhältnis Gold:Silber 1:1, was im optimalen Fall einem Goldanteil von 646 entspricht, bei dem der deutlichste Grünton auftritt. Da in diesem Falle der Silberanteil schon über 40 % beträgt, ist der Farbton relativ hell. Bis zu einem Drittel des Silbers lässt sich durch Cadmium ersetzen, was den Grünton intensiviert, die günstigen Anlaufeigenschaften und die Schmelztemperatur allerdings reduziert. Die Legierungen sind sehr weich und wenig farbstark. Grüngold wird selten verwendet, üblicherweise zur Darstellung von Laubblättern oder ähnlichem.

Weißgold und Graugold
Ein Ring aus rhodiniertem Weißgold (Palladiumgoldlegierung)

Weißgold als Sammelbegriff bezeichnet Goldlegierungen, die durch Beimischung deutlich entfärbender Zusatzmetalle eine weiß-blassgetönte Goldlegierung ergeben. Als Legierungszusätze werden hauptsächlich das Platinnebenmetall Palladium, (früher sehr häufig) Nickel oder bei niedrigen Goldgehalten Silber verwendet. Die Entfärbung des von Natur aus gelben Goldes tritt kontinuierlich ein und setzt eine gewisse Menge des entfärbenden Zusatzes voraus; der Rest, der dann noch bis zum berechneten Gesamtvolumen fehlt, wird oft aus Kupfer oder Silber gestellt.

Titan-Gold-Legierung
Eine aushärtbare Titan-Gold-Legierung mit 99 % Gold und 1 % Titan wird in der Trauringherstellung und Medizintechnik eingesetzt. Der hohe Edelmetallanteil in Verbindung mit hoher Festigkeit machen den Werkstoff interessant. Die gelbe Farbe ist vergleichbar mit der von 750 Gelbgold, jedoch „grauer“. Durch den Titanzusatz ist die Legierung beim Schmelzen sehr empfindlich und reagiert mit Sauerstoff und Stickstoff.

Faktoren für die Wertberechnung
Die Preisentstehung der Preise für Altgold gestaltet sich vollkommen anders als jene des Börsenpreises. Während sich der Börsenpreis aus Angebot und Nachfrage für die einzelnen Händlern weitgehend unbeeinflussbar bildet, werden die Preise für Altgold durch die Goldankäufer aufgrund eigener preispolitischer Motivationen und Interessen gebildet. Es gibt für Altgold oder Münzen keine vorgeschriebenen Preise, sondern nur marktübliche Preise. Orientierungshilfen gibt es im Internet auf den Homepages der großen Affinerien (Scheideanstalten) oder größeren Goldhändler, die aber für keinen Ankäufer verbindlich sind. Die Höhe des Ankaufspreises obliegt dem Goldankäufer. Auch Banken und Edelmetallhändler bilden Preise für Barren oder Münzen ohne gesetzliche Vorgaben. Goldankäufer im Internet publizieren oftmals sehr hohe Ankaufspreise, die aber, liest man die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nicht verbindlich oder garantiert sind. Auch hier gilt: Alles weitab der Norm ist möglicherweise ein Hinweis auf Unseriösität. Vor allem reisende Goldankäufer, die mit Postwurfsendungen werben, bezahlen mit teilweise über 80 % Abschlag vom Börsenpreis weit unter Wert und sind von Verbraucherschützern und Medien besonders negativ beurteilt worden.

In Österreich gilt zum Schutz des Kunden ein unterer, gesetzlich vorgeschriebener Mindestwert, der über der Hälfte des marktüblichen Wertes liegen muss („Verkürzung über die Hälfte“ = Laesio enormis). In Deutschland gibt es diesen Mindestwert nicht.

Sicherer ist die Abwicklung bei Scheideanstalten per Werttransportabholung oder persönliche Anlieferung. Letztendlich endet alles Altgold zum Einschmelzen und Recycling bei einer Scheideanstalt. Einige Scheideanstalten bieten auch für Privathaushalte den Ankauf von Edelmetallen an, welche so das Risiko und die oft nicht unerheblichen Wertabschläge der Gold-Ankauf-Shops umgehen können. Nachteil bei dem Verkauf an Scheideanstalten ist, dass im Gegensatz zu Juwelieren oder Pfandhäusern wiederverkäuflicher Schmuck oder wertvolle Steine weder erkannt noch vergütet werden.

Gesetze und Bestimmungen zum Goldankauf in Deutschland
Der Goldankauf ist in Deutschland durch zahlreiche Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen geregelt. Diese gelten für die Eröffnung und den Betrieb einer Goldankaufstelle. Laut Gewerbeordnung ist Goldankauf kein genehmigungspflichtiges, aber ein überwachungsbedürftiges Gewerbe. In Österreich ist der Goldankauf für jedermann mit einem Handelsgewerbe gesetzlich erlaubt. Da das Handelsgewerbe ein sog. freies Gewerbe darstellt, ist kein Befähigungsnachweis für den Händler erforderlich.

Kein genehmigungspflichtiges Gewerbe
Wer den Ankauf von Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen betreiben möchte, muss dieses Gewerbe bei der zuständigen Behörde anmelden. Der Goldankauf ist aber kein genehmigungspflichtiges Gewerbe. Das heißt, dass der Gewerbetreibende der Behörde lediglich anzeigt, dass er dieses Gewerbe betreibt bzw. betreiben möchte. Goldankauf ist allerdings ein überwachungsbedürftiges Gewerbe.

Überwachungsbedürftiges Gewerbe – § 38 GewO
Der An- und Verkauf von Edelmetallen, edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen gehören zu den überwachungsbedürftigen Gewerben. Das bedeutet, dass die zuständige Behörde nach dem Eingang der Gewerbeanmeldung oder der Gewerbeummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden überprüfen muss. Dazu muss der Gewerbetreibende ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen und vorlegen.

Verbotener Erwerb von Edelmetallen – § 147a GewO
Es ist unter anderem verboten, Edelmetalle, edelmetallhaltige Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen gewerbsmäßig von Minderjährigen zu erwerben. Wer dies vorsätzlich oder fahrlässig tut, kann für diese Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro bestraft werden.

Fahrlässige Hehlerei von Edelmetallen – § 148b GewO
Wer fahrlässig mit gestohlenen Edelmetallen, edelmetallhaltigen Legierungen oder Waren aus Edelmetall handelt, sie schmilzt, probiert oder scheidet, der kann zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft werden.

Verbot des Goldankaufs im Reisegewerbe – § 56 GewO
Der Ankauf (und Verkauf) von Edelmetallen, edelmetallhaltigen Legierungen und Waren mit Edelmetallauflagen ist im Reisegewerbe verboten. Erlaubt ist lediglich der Verkauf von Silberschmuck und Waren mit Silberauflagen bis zu einem Verkaufspreis von 40 Euro.

Kaufvertrag
Um nicht mit § 147a und § 148b der Gewerbeordnung in Konflikt zu geraten, schließen die meisten Goldankaufstellen einen Kaufvertrag mit dem Verkäufer. In diesem Vertrag werden folgende Eckdaten vertraglich vereinbart:

Name und vollständige Adresse von An- und Verkäufer
Genaue Bezeichnung der verkauften Gegenstände

Ankaufspreis
Eidesstattliche Versicherung und Besitzbescheinigung: In dieser Versicherung erklärt der Verkäufer an Eides statt, dass das zum Ankauf angebotene Material uneingeschränktes Eigentum ist, nicht aus einer strafbaren Handlung stammt und weder verpfändet noch übereignet ist. Außerdem erklärt der Anbieter seine Volljährigkeit und volle Geschäftsfähigkeit

Ausweispflicht
Nach § 147a GewO ist es verboten, von Minderjährigen gewerbsmäßig u. a. Edelmetalle (Gold, Silber, Platin und Platinbeimetalle), edelmetallhaltige Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen oder Edelsteine zu erwerben. Daraus ergibt sich eine Ausweispflicht, die in fast allen Bundesländern umgesetzt wird. Hierbei spielt z.B. in Bayern der Wert der angekauften Edelmetalle eine Rolle, obwohl der § 147a GewO hierzu keine Ausnahmen oder Wertgrenzen vorsieht.


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